fullscreen: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

zeichniß aller derjenigeu, welche in diesen Schulen gelesen werden sollen, zur genauesten 
Nachachtung der Lehrer vorgeschrieben werden. 
175 Slnglehre nach der Anleitung von Rägeli. 
5.) Zeichnen -Lehre nebst den damit in Verbludung stehenden Uebungen der For- 
„men-Lehre nach dem Schmidischen Handbuche. 6 
Der Unterricht in der letztern darf in den Landschulen uscht zu welt gefährt werden, 
znd auch bei der erstern ist darauf zu sehen, daß dle andern Lehrfächer nicht zurück ge- 
Letzt werden. 
9) Einzelne abgemein wichilge Kenntnisse aus der Naturlephre, Errbeschrei- 
(bung, Naturgeschichte und Geschichte sind theils beim Lesen, theils 
bei den Diktir und Sprachübungen beizubringen- 
Um uͤbrigens das richtige Verhaͤltniß der Lehrstunden für die einzelnen Fächer zu be- 
stimmen, haben die Dekanatmter genaue Lektions-Plane für die Schulen ihrer Dibcese 
dem K. Ob. Consistorium zur Genehmigung vorzulegen, welche ohne erhaltene neue Legiti- 
matlon nicht abgeändert werden dürfen. " 
".U.34.DiejxnigenLchkmittehund.Lehkbüchek,swekchedemLehrerzumBebufdes-vor- 
geschriebenen Pensen erforderlich sind, sollen für jede Schule aus den bffentlichen Kassen 
oder dem Schulfonds, wo ein solcher vorhanden ist, angeschafft werden. Aus eben diesen 
Mitteln sind auch künftig nach den bereits bestehenden Verordnungen die Schulbücher für 
arme Kinder zu erkaufen. - 
H.MkquSonntags-Schufen«bab7endenZwöchtheilsdas,lndonElemen- 
ckars-SchulenErler-ItesdurchUcbungzuerhalten,«tbeilsdlcFoktblldungdes-erwachsenen 
JageadfznbefbrchmWirdctotdnenLdaherihre.-allgemekne.Einfü,brungohneAusnahme, 
und wird das Weitere In Hinsicht auf ihre Einrichtung und die Lehrfächer durch die neue 
Schulordnung bestimmt werden. 
# F.) Schul-Diléeiplin. 
U. 36. Je wichtiger für die Errelchung des Zwecks der Schulanstalten die Erhaltung 
der Oednung unter den Schülern und ihre moralische Bildung ist, desto mehr llegt an ei- 
ner durch · richtige Grundsätze gelelteten Schul-Discipllin. 
Eine gruͤndliche Anleitung dazu wird ein Haupt· Gegenstand des Unterrichts in den 
von Uns angeerdneten Blldungs-Anstalten für Schullehrer seyn, so wie die näheren Vor- 
schriften darüberder Schulordnung vorbehalten bleiben. Einstwellen erwarten Wir, daß 
die Lehrer den ernstlichen Bedacht darauf nehmen werden, Fleiß, Ordnung und stetliches 
Verhalten nicht blos durch Drohungen und Strafe zu erzwingen, sondern Lust und Wil- 
ligkeit dazu bei den Schülern zu erwecken. " Z 
HKorperliche Züchligungen sollen so sparsam als mdglich, mit Ueberlegung und Mäßl= 
gung, mit steter Räcksicht auf die Indloidualität der Kinder, und mit gehdriger Grada- 
tien angewendet werden, um nicht Erbitterung, Heuchelel, Trog, Abneigung gegen die 
Schule, und eine nledrige skkovische Denkungsart bei den Schülern bervorzubringen. 
Eben sso große Vorsicht aber machen wir den Lehrern auch beim Gebrauche der Beloh-= 
nungen zur Pflicht, um zu verhüten, daß alcht Ebrgeiz, Lohnsucht und eigennützige Den- 
kungsart beferdert und dadurch die moralische Gesinnung gehindert werde. Ihre Bemül- 
bung soll hauptsächlich darauf gerichtet seon, Liebe zur Ordnung, zum Fleiß und zur Sitt-
	        
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