Nro. 23. 1814. 116
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats- und Regierungs-Blatt.
Mittwoch, 22. Mai.
Verbot der Ausfuhr des rohen Eisens.
Da Se. Königl. Mas. zu verordnen gunödigst geruht Haben, daß alle Ausfuhr detz
voßen Eisens ausn den Kdn. Staa#ten bel Conftscations und einer nach Befund der Um-
Kände in jedem vorkommenden Falle welter zu bestlmmenden Strafe verboten seyn solle;
so wird solches hiemit zur Nachricht und Nachachtung allgemein bekannt gemacht. Decret
Stuttgart, im Koͤn. Staats--Ministerlum, den B. Malĩ i181. ·
Ad Mand. S. Reg. Maj. propr.
Die vollstaͤndigere Fassung der Beiberichte zu Dispensations-Gesuchen in Handwerkssachen betr.
d. d. au. Mai 181.
Da Uie von den Kön. Oberbramten erstatteten Belberichte zu den Dispensatlons: Ges
#uchen der Könlgl. Unterthanen in Handwerkssachen vorzüglich darin mangelhaft sind., daß
dos Alter der Supplik#mten nicht in solchen bemerkt wird; so werden sämtliche Kbnigliche
Oberbeamte blerauf mir dein Anfügen aufmerksam gemacht, in all dergleichen Berschten
jedesmal das Alter der supplicirenden te so wie äberhaupt alle dlejenigen Umstände,
welche auf die Emscheidang des Gesuchs einwirken dürften, bestimmt auszuheben.
Kliigl. Ober-Reg. Ob. Pol. Depart.
Straf-Erkenntnisse des Kbnigl. Ober-Justiz-Collegii 1. Senats.
Ad Mend. Secr Regise Maj. #
Den #. Aprik ist der bei dem Oberamt Tettnang verbaftete Joserh Anton Klelner,
L#Ayuhofen, wegen dritten Dlebstahls zu 3jähriger Festungsarbeit, deben Ersatz des Ent-
wendeten und Bezehlung der Arrest= und Ingquisteionskosten rondemnirt worden.
Unterm 12. Aprll wurde der Oberamts-Aktuar Ledermann, von Aalen, wegen einsger
ihm zur Last fallenden Bestechungen und anderer Dlenstvergehungen kasslri, zu irgend elner
Lrsleichen Stellen für unfählg erklärt, und mit Ein= und einbalbjähriger Festung Larbel
elegt. »
AmkåApkllistdekbeidemOberamtWaldkingenoetbofteteHelmlchDienek,ovn
Beeuningsweller, wegen wlederholten Diebstahls, nebst Bezehlung fömtlicher Kesten und
Ersotz des Entwendeten, zu einer sechsmonatlichen Festurge arbelt verurthellt werden.