Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

In 
lIchkeit durch angemessene llebreiche und zuglelch ernste und kraftvolle Vorstellungen, haupt- 
sächlich durch Belehrungen, durch eigenes gutetz Beispiel, durch festes, consequentes, un- 
parkheiisches Handeln, unter weiser Anwendung äußerer Amtriebe und Aufmunterungen zut 
befdrdern; so wle sie besonders auch auf solche Einrichtungen im Innern der Schulen, 
durch welche die Freude am Schulbesuch, die Lust zum Lernen, dle Stllle und Selbstbe- 
schäftigung der Schüler von selbst befbrdert wird, (wie ste in den Rochow'schen und an- 
dern wohlorganksirten Schulen gemacht und auch zum Theil vom Zeller vorgeschlaten wort 
den sind)) nach der Lokalltt Bedacht zu nehmen haben. 
6 G.) Schul · Ir srettion. 
37. Die nächste Aufsicht uͤber die Schule irden Orts liegt, wo nicht ein Schul- 
Insoector angestellt ist, den Orts-Gelstlichen ob. Sie werden daher aufs ernstlichste 
erinnert, diesen wichtigen Theil ihres Amts, unter Erwägung der großen Verantwortung, 
welche ihnen die Vernachläßlgung desselben zuzlehen muß, so wie des großen und blelben- 
den Nutzens, den ie durch Befdrdekung des Schulwesens stif#un, ihre gewissenhafteste 
Thtigkelt zu widmen, wie Wir denn auch auf solche Geistliche, welche sich dadurch, so 
wie durch lhre übrige Amtsführung Unseres allergnädlgsten Wohlgrfallens werth machen, 
bel Befbrderungen Unser besonderes Augenmerk richtem werden. « « 
38. Neben dem von ihnen zu erthellenden Rellgions-Unterricht, wozu in jeder 
WBoche nach Maßgabe der Fertschritte und der Zahl der Schulkinder : bis 3 Stundes zu- 
verwenden sind, bleibt es bei den schon längst angeordneten, der Aufsicht über den Gang 
des Schulunterrichts und der Diselplin gewimeten wochemlichen Schulbesuchen der Orts- 
Geistlichen und der Aufzeichnung derselben in das Schul-Diarsum. ., «» 
DnsResultatdersgeuauenEinsichtdeOLctzternbeiderKltchen·-VlsitatioqIstmlt 
RücksichtaufdleseugnlssederOrts«-Vorsteher-beidemDurchgange-vekVisitationssRck 
latlonlnelnekgedtängtmabekgetreuenUebeksicht,-welchedieZshlunddieDauetder 
Schulbesuche und die Beschäftigungen des Gelstlichen in der Schule emhalten sollen, beizufügen. 
DHODoabei erwarten Wir von den Gelstlichen, daß sie auch außer den Schulbesuchen, sich 
der Leitung, Aufmumterung, Belehrung und Fortbildung ihrer Schullehrer, so wie beil den 
Kirchen-Conventen dle Befbrderung alles dessen, was zum Besten des Schulwesens dient, 
aufs eifrigste angelegen seyn lassen, und (was zur Führung der Inspektion über die Schu 
len durchaus nothwendig ist,) sich selbst in pdbagogischen Kenmtusssen durch zweckmäßige Lek- 
türe und (wo es die Umstände erlauben) selbst durch die Benutzung des Umgangs und des 
Unterrichts benachbarter in dlesem Fachr vorzüglicher Gelstlichen, immer mehr zu vervoll- 
kommnen bedacht seyn werden. " . . 
p»·.3q.UmdlepävagoglscheBlldungder«Gelstllch"en-wikksamer"zu«befb"rberu«,bat 
nicht nur künftig jeder Studierende der Theologle ohne Ausnahme die von Uns auf Unserer 
Kin. Universtlät Tübingen berelts allergnédigst angeordneten Vorlesungen über Pädagogik“ 
und Didakrlk zu besuchen, und ist von dem kehrer derselben am Ende jeden Sommer-Se- 
mesters in einem eigenen, an Unsere Kdn. Ober, Studien-Direktion zu erstattenden, und von 
dleser Unserm Kin. Ober-Consisterium mitzutheillenden Bericht über elnen jeden, der sie be- 
sucht hat, ein Zeugniß selnes Fleißes und Forkgangs in diesem Fache vorzulegen; sondern- 
es wird sich auch künftig jede Consistorial-Prüfung, sse betreffe das Vikarlats= oder erste 
Dienst= oder Promotions= oder auch Dekanats-Examen, auf diese Ficher ebensowohl als auf 
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