Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

Nro. 37. 1811. % 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Samgag, 5. August. 
  
Allerhöchstes Reseripr an das Kdnigk. Staats-Ministerium d. d. Ludwigsburg, ven 2. Aug- 
18:1. Die Errichtung cines besonden Anorzisarions-Bonds zu Tilgung der Staats- 
ulden betr. 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg rc. k. 1c. 
elebe Getrene! 
Wir haben bekanntlich nach den Grunbsätzen elner burchaus geordneken Staats-Ver- 
wastung, und den Forderungen der strengsten Rechtlichkeit, zu Erhaltung und Sicherung 
des Staats-Credits bleher nicht nur die Zinsen aus den Stüaars-Schulden auf die Ver- 
fallzeit jedesmal richtig bezahlen, sondern auch von dem Uleberschusse der laufenden Reve- 
nüen an den Staats: Passie-Capitalsen selbst beträchtliche Summen abtragen lassen; wie 
denn in dem Zeltraum vom r. Jon. 18½0 bis Georgll #811 die Summe von 156,8y5 fl. 
an Crediroren auf Bitten Einzelner zurückbezahlt worden ist. 
Zu-Unserem Bedauern haben Wir aber die Erfahrung gemacht, daß dlese Verfägun- 
tgen auf den Werth der Staats-Obligotionen noch nicht denjenigen Einfuß gehabt haben, 
welchen Wir mit Recht und aus denjenlgen Gründen, die nach dem natärlichen Gange 
jenen Werth bestimmen, erwarten konmen; indem der verächtliche Geist des Wuchers 
auch die dlesselligen so gut fundirten Staats-Obligationen zum Gegenstand verwerflicher 
Spekulationen machte. 
Um diesem, so west es möglich ist, vorzubeugen, finden Wir Uns bewogen, zu sue- 
cesstver Tilguns der Staats-Schulden einen besondern Amerillailons Fond von jaͤhr- 
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