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lichen Dreimal Hundert Tausend Gulden auszusetzen, und wegen dessen Ver-
wendung folgendes zu verordnen:
Die Zurückbezahlung geschiebt nach dem Loos ohne Räcksscht, ob die Capltall O„
oder Ausländern gehbren,, ob solche früher aufgekündigt und, i nicht. apitallen In
Die Verlosung wird Zwelmal des Jahrs in Gegenwart der belden Staats-Rätbe
der Sektionen der Kron Demainen in der Art vorgenommen, daß die perausgezogenen
Nummern der Obligationen, sogleich abgelbßt werden. «
Sämtliche Capltallen werden in Posten von 1,000 f. — boo fl. und 200 . zer:
setzt und jlöhrlich
doo Mummern zu 1000 fl.
350 Nummern zu boo fl.
6600 UMummern zu 1o0o fl.
sodann Eraã d s
soviel unter roo fl. gefogen, als zu Ergänzung der ausgesetzten o# ooo fl. nibthig sun.
WVon dleser Verlofung werden folgende Copitalten ausgeschlossen- #l. Wchls #
2) Tee vormals Landschaftliche halbzinsenden Capltallen;
a) blejenige, welche als Kautlonen ongelegt Andz
3) die verpfändeten#n
4) Fidelcommiß-Capttalien=
5) dle mir gerlchtlichem Arrest belegten
6) olle Posten, woraus sett 5 Jahren keine Zünsen gefordert und bejehlt wurden.
Unser Finanz-Mimster wird mit Wollzlehung des Obigen und dessen gebdriger allge-
meiner Bekanntmachung besonders beauftragt. Gegeben, Ludwigsburg, den a. Aug. 1811.
Friderich. 5"Ad Mand. S. Reg. Msj. propr.
v. Vellvagel.
Dekret der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Steuer-Depart. an sämtliche
Odberzoll“ und Ober-Accise-Armter. Den Einzag der Straßen-Bau- Abgaben betr.
d. d. 25. Jul. 1817. "
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bei elgener Verantwortung ihr Augenmerk darauf zu richten, daß auch in diesem Punkt
das allerkiüchste Interesse nicht vernachlaͤßiget werde. Stuttgart, den 35. Jul. 1811.