Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

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lichen Dreimal Hundert Tausend Gulden auszusetzen, und wegen dessen Ver- 
wendung folgendes zu verordnen: 
Die Zurückbezahlung geschiebt nach dem Loos ohne Räcksscht, ob die Capltall O„ 
oder Ausländern gehbren,, ob solche früher aufgekündigt und, i nicht. apitallen In 
Die Verlosung wird Zwelmal des Jahrs in Gegenwart der belden Staats-Rätbe 
der Sektionen der Kron Demainen in der Art vorgenommen, daß die perausgezogenen 
Nummern der Obligationen, sogleich abgelbßt werden. « 
Sämtliche Capltallen werden in Posten von 1,000 f. — boo fl. und 200 . zer: 
setzt und jlöhrlich 
doo Mummern zu 1000 fl. 
350 Nummern zu boo fl. 
6600 UMummern zu 1o0o fl. 
sodann Eraã d s 
soviel unter roo fl. gefogen, als zu Ergänzung der ausgesetzten o# ooo fl. nibthig sun. 
WVon dleser Verlofung werden folgende Copitalten ausgeschlossen- #l. Wchls # 
2) Tee vormals Landschaftliche halbzinsenden Capltallen; 
a) blejenige, welche als Kautlonen ongelegt Andz 
3) die verpfändeten#n 
4) Fidelcommiß-Capttalien= 
5) dle mir gerlchtlichem Arrest belegten 
6) olle Posten, woraus sett 5 Jahren keine Zünsen gefordert und bejehlt wurden. 
Unser Finanz-Mimster wird mit Wollzlehung des Obigen und dessen gebdriger allge- 
meiner Bekanntmachung besonders beauftragt. Gegeben, Ludwigsburg, den a. Aug. 1811. 
Friderich. 5"Ad Mand. S. Reg. Msj. propr. 
v. Vellvagel. 
Dekret der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Steuer-Depart. an sämtliche 
Odberzoll“ und Ober-Accise-Armter. Den Einzag der Straßen-Bau- Abgaben betr. 
d. d. 25. Jul. 1817. " 
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bei elgener Verantwortung ihr Augenmerk darauf zu richten, daß auch in diesem Punkt 
das allerkiüchste Interesse nicht vernachlaͤßiget werde. Stuttgart, den 35. Jul. 1811.
	        
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