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lebrung, durch eldliches Angeloben Verjicht gelelstet worden sey, bezeugen aus dem Unter-
pfandsbuch und dem Gerichts-Protokoll den 18
Straf-Erkenntuisse des Koͤnigl. Criminal-Tribunals.
Ad Mand. Sacr. Reg. Maj.
Unterm u. wurden die bei dem Oberamt Aalen in Untersuchung und Verhaft gekom-
menen Graveurs, Anton Elser, von Hohbenstadt, und Georg Balthafar Arneld, von Aa-
len, ersterer, wegen gewinnsüchtigen Verkehrs mit falschen Stempeln und Geräthschaften
zum Falschmünzen, und wegen der dadurch geschehenen Befbrderung dieser Verbrechen bei
Andern, zu sechsjäbriger Zuchthausstrafe zu Gotteszell, neben Bezahlung seiner Au’est-
und #el der Untersuchungs-Kosten, Lesterer aber wegen geringerer Münzverbrechen zu diei-
#bbeer Festungearbeit, neben Ersatz seiner Arrest= und #ktel der Untersuchungskosten ver-
urtheilt.
Den z. August ist die bei dem Oberamt Cannstadt verhaftete Maria Dorothea Merz
von da, wegen kulposen Kindsmords, neben Ersatz der Kosten, zu sechsjährliger Zuchthaus-
S:rafe Iin Ludwi#gsburg condemnirt worden.
Am 3. August wurde der bel dem Oberamt Valhlngen inhaftirte Joh. Georg Melle,
von Groß Sachsenheim, wegen wiederholten Diebstabls und der an einem Juden auf df-
fentlicher Straße verübten groben Mißbandlung zu drei= und einhalbjähriger Festungsstrafe,
neben Ersoatz der Kosten und des Schadens verurthellt.
Den 156 August ist die bei dem Oberamt Hellbronn in Verbaft und Untersuchung
gekommene Catbarine Rosine Breisch, von Reckardenzlingen, wegen wiederholten Diebstahle
und versuchten Berrugs, neben Ersatz der Kosten und des Schadens zu vierjaͤhrlger Zu ht-
hausstrafe verurtheilt, und befehlen worden, daß sie nach deren Erstehung in einem Zwangs-
Arbeitshause bis zu erprobter Besserung zu verwahren sey.
Unterm 1½ August wurde der bei dem Oberamt Ludwigsburg verhaftete Gottlieb Chrl-
stian Stellmucher, von Alchelberg, wegen wiederholten Diebstabls, neben dem Ersatz der
Kesten und Schäden, zu einer achtmonatlichen Festungsarbeit condemnirt.
Am 13 August ist die bei dem Oberamt Ravensburg inbaftirte Franziske Schäbin,
von Bernek in der Schwelz, wegen Concubinats und dritten Diebstable, mit Einrechnung
des unverschuldet verlängerten Arrests, noch zu Ein und Einhalbjähriger Zuchtbausstrafe
verurtbellt, und zugleicht befohlen worden, daß sie nach erstandener Strafe in ihre Helmath
verwiesen werden soll.
Den 13 August wurde die bel dem Stadt Oberamt Stuttgart, wegen wlederbolten
Diebstahls in Verhaft und Untersuchung gekommene Barbara Henzlerin, von Bernek,
neben Ersat der Kosten, zu fünfrehnmonatlicher Zuchtbausstrafe verurtheilt, und befoblen,
daß sle nach erstandener Strafzelt in einem Zwangs-Arbellshaus bis zu erprobter Besserung
zu verwahren sey.