Nro. 48. 1841. a1
Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blatt.
Samustag, 23. September.
Köüigl. Verordnung, die Gerichtsbarkeit in Ebe-Sachen der Jüdischen Eiuwohner des
Königreichs betr. d. d. 19. Sept. 187 1.
Da Se. Khnigl. Majestt zu verordnen allergnädigst geruht baben, daß die Ge-
Rrichtsbarkelt in Ehe Sachen der jüdischen Einwohner des Kknisreichs in Zukunft von dem
Künlgl. Ehegerichte, mit Räcksicht auf die religlosen Grundsäge derselben ausgeübt werden
soll: so wird solches hiemit zur allgemeinen Kenntuiß gebracht. Decret. Stuttg. im Koͤn.
Staats-Mlulsterium, den 19. Sept. 1811. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj.
General-Verordnung wegen der Vorthrile, welche den neuerworbenen von ihren vorigen
Regenten durch Medaillen ausgczeichneten Umerthauen zukommen sollen.
Se. Kbnigl. Maj. haben allergnädigst befohlen, daß denjenigen Kbnigl. Untercha-
##en, welche um ihrer früheren Verhältnisse wlllen von auewärtigen Souveralns Verdienste
Medalllen oder Adels-Decorationen erhalten haben, eben die Erxemtlon zu Katten kommen
soll, welche die mit der Konigl. Verdienst-Medallle begnadigten Innländer geniessen.
Dlese allerhIchste Verordnung wird daber mit dem Anhang allgemein bekanm gemacht,
daß darunter nach dem General Reseript vom :. Febr. 1603. (S-taats= und Reg. Blatts
S. 78) infonderhelt auch die Dersonal-Frekheit zu verstehen ift. Siuttg. in der Kbnigl.
Sertion der innern Administratlon, den 35. Sept. 18.1. ·
Auf besondern allerhoͤchsten Befehl.
Die Mittheilung der Resolutiruen an die Interessenten betreffend.
Da dle umerm 159. Nov. 1741. 20 Jan. 1-P0. u. 37. Jun. 1796. ergangenen
Verordnungen, die Mitiheklung der von hbkheren Sitellen erlassenen Resolutlonen an die
Interessenten betreffend, vicht gehorig brobachtet werden, so werden solche hlemit dahin
erneuert: