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beingenden Fällen können auch Oisbrihz Klnder aufgenomms## werden. Klürter m anst##
kenden Krankhelten werden so lang in Ludwigsburg behalten, bie sle geheilt flnd, und oß
##e Gefahr anderwärts bingegeben werden köonnen. »
H.. 4. Um die Aufnahme sowohl der Wolsen als der Soldäten= Künder in Vas Wai-
senhaus ist bel vem Khnigk. Ministerium des Innern unter Beibersche des gemeinschaftli-
chen Oberamts anzusuchen. Die Blesschriften, se wle die Beiberichte, Tanf= Scheine und.
onstlge Zeugnisse sind vom Siempel befreit. Auch sind dle Hfarrämter und äbrige Stellen.
verbunden, die Taufscheine und andere Zeugnisse unentgeldlich auszustellen:
In den Belberichten ist neben den Vermgens-Umständen euch der Gestundpelts' Zu-
stand zu bemerken, und ein ärztliches Jeugniß deebalb beizuschließen. -·
. Lö-NachgeschehenetAanahmeerfolgtderElmtlktlndaskutsoigsbukgesWassem
paus.Füi"dleZ«eltdes·Eintktttssind,ausser-ordentlicheMecvsgenvmnieanweszekmik
IetmjabrbestlmmtznemlichgegenEndedcrzoelkenochenachdckEovsskmotion,"wel-
che am ersten Sonntag im Mal, und am letzten Sonntaz im Sentember In beiden Wal-
s##ehä#sern geschlehet. .
S. 6. Die Kinder sollen nicht, wie bloher in der Regel Kescheken ist bles für Hand-
werker und häusliche Dienste erzogen werden, sendern eine soslche Bildung und Beuimmung
erhalten, welche ihren Fähigkelten, Nelgüngen und Keibe#beschaffenheie angemessen ist.
Belde Waisenh-user sollen daher cine dieser Absscht gemäße- Einrichtung erbelten.
Mit dem Lodolgeburger Waisenbaus wird eine Milltair und Zelchrungs Schule ver-
kunden, wo der ersie Uogterricht gegeben wird. Dieses Ouseir betält auch aussch #eßlich
die Knaben, wesche für die Königl. Por#ellaln Fabrik, oder für den Milltoir Dienst, br-
ftlmms werden können: von denjenigen Kindern hingegen, welche im dés Stuttgarter Wai-
senhaus übergeben werden, sind biejenlgen, welche für die Muslk eln Talent haben,uszu-
suchen, und. für dle Khalgl. Hef Capelle nachzuziehen. *
Auch flud aus beiren Instltuten Knaben, weiche sich biezu qunliftziren, sch den Denst
in den Kialgl. Géetneresen zu bestimmen. ..—. «
f.7.VonpensbdlpgemwelcheohnebesondekeBestlmmütis«ARE-soffssicfäAa-
Habtauffvstcpidekbeiden«Waisenhöc-sctzukPekpsiegungaufkafjaudgesehen.s
· DieAnzoblbereydfslndeaWalienhävsemselbst«mog·eis-werdenfblleio,.bestchet
in. Stuitgart — Knaben, 140. Maͤdchen, 538.
in budwigsburg — — 30. — 3s385.
jusammen 350.
mlehln sind auf das kand zu vertheilen — — — — 200.
—– * 550.
b 3. In Anfebung der Vorslchts-Maßregeln bei der Auswahl der Pfteg Eltern, der
Oree und der in Prloatverkbstlgung zu gebenden Kinder hat es bel der Kbnlgl. Verord=
nung vom 7. Febr. 320. J. 6. 7. 3. sein Verbleiben. , » .
VetdekAustoablderPsicgsElteknundbcidenoUHInterkichtundsitkllchchlvung
ichbeziehendenBedlngungendatsowohlderootgesctzteOsisläkalsauchdekSchuklnspcktor
laSmttgakt,undjsekWaisenhouthistlichesuLudwizsckbmzmluuwiikemEbendiese
Vorsteher handeln auch bel der Auswahl der auf das Land zu gebenden Kinder gemein-
schaftlich. Der Wallenhaus= Perwolter hat mit den Pfleg-Elitern. eniweder selbst, wenn