Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

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MNaben erthellt elne bebrfrau Unterrscht. S## vertritt bel den welblschen Zy#glingen öle 
Stelle der Unteraufseberin, begleitet dleselbe auf ihren Spazlergängen, und bat sie Üüber- 
haupt außerbalb ver Schulstunden und derjenigen Zei#, wo kieselbe unter der Leitung ein- 
lelner Haus-Offizlanten arbelten, unter ihrer beststedigen Aufstcht. 
Sle beforgt überdleß mit Belhülfe ihrer Schülerinnen die Näéherelen für das Haus, 
und die Hauswaschen, und verwohrt die gewaschene Leinwand. 
. 1-. Der Berwalter hot thells für den Einzus der den Walsenhäusern in den be- 
treffenden Landvogtelen angewiesenen, so wie auch rer dem einen oder dem andern Was- 
senpause besonders bestimmten Gefélle, theils für die Oekenomle des Hauses zu sorgen. 
I. In der ersten Beziebung hat derselbe genon darauf zu frhen, daß die vorgeschriebe- 
nen: vierteljährigen Ablieferungen von Seite der Obereinbringer geschepen, und besonders 
nach dem Termin des 1. Aprits die Rechnungen der Oberelnbringer mit dem baaren Geld- 
Remanet Pünktlich und in. Zeiten elngesandt werden. Diejenigen Obereinbringerelen, die 
wéhrend des Jahrs, noch, mehr aber am Ende desselben, sich eine Saumsal zu Schul- 
den kommen llessen, bat er zuerst selöst zu erinnern, sofort im Michteinbaltungsfall bei 
dem ibnen vergesetzten Oberamt zu belangen, wenn aber auch von dieser Seile koine Hüt- 
ft erfolgte, hleven die Anzeige bei dem königlichen Ministerium des Innern zu machen. 
Mit dem ersten jeden Monats hat er einen Kassen -Rapport an das gedachte knigli- 
che. Mluisterium des Innern, nach der Verschrift der Instrukiion für die Einbringer der 
Waisen= und Zuchthaus Gefélle rc. vem z. Mal „3210. (Betlage zu Nro# 19. des 
Stoats= und Regierungs-Blas)) sedann alle Vierteljahre auf den 1. Monats-Tag el- 
nen Berlcht über den Zustand des Instituts, und die hiebei einschlagenden Verbesserungen, 
und jmar den letztern in Gemeinschaft mit dem Oberinspector, zu erstalten. In der 
II. Bezlehung liegt ism ob, äber alle zur Oekonomie gehbrigen Persenen und Ge- 
genstände Aufsscht zu tragen. Er beforgt mit alleiniger Ausnabme der auf dem Markt zu 
erkoufenden Victuallen den Ankauf der Spelsewa##en, der Materiolien zur Kleidung und 
zur Werarbeitung, der Schul-Erfordernisse, des Brennholzes und des Torfee, der Bau- 
materlalien r2c. unter jedesmaliger Belzlehung der betreffenden Unter= Offizianten. Er 
macht die uhihigen Bestellungen auf Waaren und Vbeiten außer dem Hause. Seiner 
Prüfung unterllegen dle Wochen-Rechnungen des Hausmelsters, die Arbeits-Reglster 
des Schnelders, Schuhmachers und der Lehrfrau, das Register über den Holz= und Terf- 
Verbrauch, und über die Flachs= Hanf= und Baumwollen, Spinnerel. 
Ueber jede Ausgabe, dle nicht zur Fortfährung der gewehulichen Administratson neth- 
wendig, oder nicht schon durch allgemeine oder spezlelle Verwilligung gerechtfertiget wäre, 
bat der Verwalter bei dem kbniglichen Ministerium des Jonern dle Leglelmatlon zum Be- 
buf der ausgäblichen Verrechnung nachzusuchen. 
Auf Georgli jeden Jahrs i#st selne Rechnung nach den Porgängen unverweilt zu stel- 
len, und zur Probe zu übergeben. " 
·,is..DerHausmelsiekbeldemsnstimtlstthelcscontroleurdesBerro.1!k-tg, 
«IsellsVen-chneksdekdukchseineBesokgnnslaufendenkleinere-Ausgaben-,thellsAusts 
her uͤber die uͤbrigen bei der Oekonomle angestellten Personen. . 
ErmobntdenurschledmenElnköufeaxuadAaschassungenWunsch-durchbean 
walter geschehen. Er befsargt hingegen alletn den- kleinen Einkauf der Spelse-Waaren auf
	        
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