Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

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Die allgemein vorgeschriebenem Fu#gelmn far die Methodik den Schub= Unterrichts gel- 
wen auch hler. Bel den Leseübungen stud jedoch, außer der Bibel stets solche Bücher zu 
mählen, die gemelnnützige Kenmisse enthalten; auch ist jeder Lesestoff zu benutzen, um 
den, Verstand und. das Herz der Künder zu bilden. Die Sprech-= und Styl= Uebungen 
koönnen zum Wlederholen des Vorgetragenen, so wle eberals- zum Minbeilen gemeinnügi- 
ger Kenninisse zweckmäßlg benutzt werden. Der Mustk--Unterricht soll außer dem Singen. 
auch die Anfänge in der Instrumental.-Musiè, dle letzte jedoch außer den Schulstunden, 
geben; wobel es sich von selbst versteht, daß die, welche keine Anlagen dazu. verrathen, so- 
gleich wleder- davom entfernt, dle Talentvollen aber geschlckteren Lehrern zum weltern Un- 
terricht übergeben werden. S#ingübungen sind für die geübterem wochentlich einlgemal un- 
ler Begleitung von. Instrumemten zu. veranfkalten.. 
UV. 49. Zu. gewbhnlichen' Schulstunden werden täglich fünf, und zwar drei Vormit- 
tags und zwei Nachmittags festgesetzt. Sommers beginnen sie Morgens 7, und dauern- 
bis. 10, Winters von. 8—1: Uhr; Nachmittags aber das ganze Jahr bindurch von z—4. 
Uhr. Fär dle theils durch lhren späteren Eintritt in das Walsenhaus, theils durch Man- 
gel. an Anlagen in den nothwendligsten, Kennenissen Zurückgebliebenen ist täglich= eine beson- 
vere. Lehrstunde zum. Ueben in den versäumten, Pensen solange zu geben, als sle derselben, 
bedärfen. Ebense soll für den. Privatfleiß der Kinder, zum Whberpoeen des Gelernten, 
zum Memeriren des Aufgegebenen, zum Selbstüben in gewlssen Fertigkeiten und Kennt- 
nissen wenigstens den älteren Kindern täglich unter Aufsicht eine Stunde frei gelassen wer- 
den. Auch für die auf der Krankenstube befindliche, nur mit einem leichten Uebel behaf- 
teten: Maisen sollen, wo es der Arzt erlaubt, besondere Lehrstunden ausgesetzt merden, da- 
mit sle in ihren Kemminissen nicht. zu welt zurück kommen: 
f. 5%. Zum Behuf des zweckmäßigeren Schulunterrlchts sind sémeliche Waisen eines 
Hauses beidurlei Geschlechts in drei. Hauptklassen zu. theilen, weshalb für jedes Wolsenhaus 
drei besondere Lehrzimmer eingerichtet werden sollen. Dle unterste soll die 6—9, die mitt- 
lere die 9—. :, und dle oberste Klasse die ½—1/4jäbrigen Kinder in der Regel in ssch 
kossen,, doch soöllen Ausnahmsweise die vorzüglichern Köpfe auch nach dem Maße ihrer 
grbßeren Fortschritte früher in elne höhere Klasse versetzt, so wie auch Aeltere durch irgend 
eine Urfache zuräckgebllebene in der nlederen Klasse gelassen werden. Füäe# jede Klasse wlrd 
eln, genau den. Grenzen derselben annassender Lections-Plan, so wie Vorschriften zur Aus- 
scheidung des für diese Klasse von den vorgeschriebenen. Lectionen geeigneten Matersale zur 
Norm für den Lehrer entworfen. werden. Bei jeder halbjährigen bffentlichen. Visttation- 
wird von den Vistitatorem von elner Klasse in die andere promooitt. 
51. In den Lectionsplan der obersten Klasse ist unter Verminderung der Schrelb- 
und Lese. Stunden: mit zweckmäßlger Auswahl das. Gemeinnützigste aus der Maturlehre 
und Maturgeschichte, vaterländischen Geographle, Technologle aufz'nehmen, und vorzägliche 
Biographie#n#: von Zeit zu Zeit unter Darstellung ibrer practischen Tendenz. vorzulesen, so 
wie Bekers Noth= und Hälfsbüchlein, Fausts. Gesundhelts Katechlemus und Steinbeks 
aufrichtiger Kalendermann Gelegenheit zu nützlichen Belehrungen, Berichilgung der Begriffe 
und Entfernung, von. Porurthellen, darbleten wird. In dem keudwigsburger Walsenhaus#-
	        
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