Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

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19. 
— 
Königl. Verordnung. Die Haustausen in Filialen ohne Pfarrkirchen betr. 283. 
Konigl. Verordnung. Den Auegangs-Zoll von Papier beir. 11. . 
Strafbestimmnagfut-diejenigeCom·ckiptionspflichtige,welchesichdukchScLbstvetstümmlnng,Aus-, 
weichenodetFälschungcudctAusbebungzuentziehensuchen,-s5—2i8. 
Einem-neStraßen-Polizei-Okvmsngfür-dieResidcnzstädkeStuktgartnndLudtvigsbutg,23s—-4es. 
Maßregeln gegen die Verbreitung der Ruhr, 214. 
Köuigl. Verordnung. Die neue Einrichrung des bisberigen Ober-Justiz-Collegiums II. Senars, 
unter der Benemung: „Ober-Justiz-Collegium“, und die Benennung des bisherigen Ober- 
Justig-Collegiums 1. Senats als: „Criminal-Tribunal“ betr. 215. 
Perordnung. Den Verkauf der gedrucklen Tormulare gerichrlicher Unterpfands-Urkunden und Schuld- 
verschreibungen betr. a#10. 
Verordnung. Den von ausländischen Kaufleuten an Inländer verkauften Regie-Tabak betr. 3c 
Königl. Verordnung. Verschiedene neue Einrichtungen in der Civil= und Criminal-Jusiiz-Verwa 
tung betr. 225 226. 
Koͤnigl. Verordnung. Das Rechnungswesen bei den direkten und indirelten Steuern berr. 229. 
Verordnung an sämtliche Koͤnigl. Kassenbeamte, die freie Aufnahme der Koͤnigl. an eine Koͤnigl. 
Kasse addressirten Gelder von den Postaͤmtern betr. 242. 
September. 
Königl. Verordnung. Die Eintheilung der Criminal-Räthe in die Landvogteien, ingleichen den 
Ras ind die Uniform des Personals der Provincial-Justiz-Collegien und der Criminal- 
athe betr. 24:. 
General-Berordnung wegen der Cautions-Leistungen der Gemeinde-Rechner, "45. 
Königl. Verordnung. Die Bestrafung der Entwendung und Unterschlagung von Königl. mit dem 
Kinigl Namen oder Wappen bcezeichneten Geschirr, Leinwand, Tisch= oder Weißzeug 
etr. 245. 
Köuigl. Verordnong. Die Inventarisation und Theilung der Verlassenschaft pensionirter oder die 
mittirter Offieiere betr. 255. 
Neue organische Gesetze für die Universität Tübingen, 251—355. 
Herbst-General-Reseript, 260. . · ** 
u1. Verordnung. Die Gerichksbarkeit in Ehesachen der Jädischen Einwohner des Königreichs 
ctr. 201. 
General-Verordnung wegen der Vorkheile, welche den neuerworbtenen von ihren vorigen Regenten 
durch Medaillen ausgezeichneten Unterthanen zukommen sollen, 261. 
Verordnung. Die Mittheilung der Resolutionen an die Interessenten betr. 667. 
Verordnung gegen Post-Defraudationen, 235. . · » 
NachtragzuderPekokdnungvomsQFebr.ssnwegenEcsiattungvtmelxahtcgethchteubn 
dtedcnKbnigLiskuöbetreffendcukpkozesshsdm. 
Kbnigl. Verordnung. Den Eingangszoll von kohen Holzschwämmen betr. 261. 
Oktober. 
General-Rescript. Einige nähere Erläuterungen und Bestimmungen in Absicht auf die Erhebung 
der Chaussee-Gefalle bew. 291. ç . 
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den-Institut betr. 388. » « . 
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