24
252. K. 5. Eigene Commission in Swassachen, F. 6. Ernennung und Amtsverhälenisse des
Rektors, 3253. #. 20. — des Kanzlers, &. 11. Verwalt des Universiräcs= Funck, &. 12.
Studienplau, . 14. f. Pruͤfungen, K #. Preise für Stud'rende, K. 22. Akademische
Institure, K. :5. Anfbebuns aller Privilegien 2c., welche diesen Gesetzen eurgegen sind, §. a1.
Amtekleidung dre Rektors, des Kanzlers und der Professoren, 333.
Unrerförster, f. Forstwesen. «
UntekgcngöfachcthBleibendcndokfgekichtenüberlasse-»Its-AndsühklicherMkmfürdik
Utncsgnngök(-«etichkc,29d,f.Gctichte. '
Unterpfands-Urkunden. Der Verkauf der Formulare dazu ist dem Königl. Stempelamt in
Siatgert — übernagen, s19. Diefallsige Verantwortlichkeit der Stadt= und Amtsreiber,
ebend.
V.
Vaccination, s. Kuhpocken.
Vaganten. Was die Criminalräthe in Betreff derselben zu beobachten haben, 341. C. 27.) 246.
K. 44.
Wasallen. Aufforderung an dieselbe zur Muthung der in den nenen vormals Bairischen Landestheilen
besitzenden Lehen, 45. Erfordernisse der Muthungs-E'ngaben, ebend. Vergl. Lehen-Berdi
Meseilll, Vorrechte der Königl. Unterthanen, die solche von ihren vorigen Rcgenten
baben, 36.
Vikare. Was in Ansehung der zo einer audern Bestimmung abgerufenen zu heobachten, .
Vikariats-Tabellen. Verordnung die Form und Einfeudeen derselben betr., 58. Formulars
dazu, 59.
Wikrnualien. Accise davon, 33.
Vorspann. Das Chausseegeld soll auch von den Vorspanns-Pferden der Fuhrleute erhoben werden,
3201.
W.
Wagen. Mber Bestimmungen, das Chausseegeld von den Berner-Korb-eltern = und Bauernagen
betr., 391.
Waidgang. Streieigkeiten darübe werden an das Kbnigl= Justiz-Ministerium verwiesen, 167.
Waisenhäuser. Verordnung den Einzug und die Lieferung ihrer Gefälle betr., 21. Neue Eintheilung
der Obereinbringereien, ebend. Perbot der Annahme und Einsendung alter franzdstscher
Thaler, die das Gewicht nicht haben, 91. Ordnung für die beiden Waisenhäuser
zu Suttgart und Ludwigsburg, #25. « , . · «
Buchhand-DasPolizeilicheheiWaldbtäadmwitdandastnigLFmaansuistmnmvw
wiesen, 162.
Wallfartben, Das Auslaufen in auswärtige Wallfarthsorte ist den Königl. Unterthanen verboten,
307.
Wafferbau. Verordnung den Uferbau und die Erhaltung der User an den herrschaftlichen Gürern
betr., 53. Anlegung und Schonung der Uferholzpflanzungen, 135. Bestrafung der Ercesse
dagegen, ebend. Sektiou des Wasser-Bauwesens, 2158. 161. Präßdenk, Chef und
übriges Personale, 103. ·
Weggeld.DasandichmmunenzuemächtendevakfmchthnMChausscegclvabgezogmwets
den, 202.
Wea-Inspektoren. Uniform derselben, Bo#. · ·
Weibliches Geschlecht. Verordnung in Betreff der Reisepaͤsse für Weibs-Personen, welche im
Auslande Dienste suchen, 100. Was bei denen, die sich an einen Ausländer verheirathen wollen,
zu bcobachten, 153.