Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

Nro. 11. 1811. 45 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Dienstag, 5. März- 
  
Kbnigliches Kriegs-Ministerium: Anordnung eines allgemeinen Familien“= Registers für 
das Kdnigliche Milirär. 
Seine Khnigliche Moajestät haben allergnädigst zu befehlen geruht, daß für 
bas ganze Koͤnigliche Militä#r ein Familien= Register errichtet und fortgesetzt werden solle, 
dessen Ausführung auf nachfolgende Art allergnädigst bestimmr wurde. Die einzelnen und 
ersten Aufnahmen habey zu beforgen: 
a) Bel den Regimentern und Bataillons der ganfen Armee die Audstors und die 
tbeils evangelische, theils katholische Garnisons-Geistliche, oder wo keine Garrsons-= 
Prediger vorhanden sind, die Orts-Geistliche. Zu ihrer Erleichterung hat der Com- 
mandeur ihnen auf Ausuchen einen tauglichen Quartier-Melster beizugeben. 
b) Bei dem Imalikem -- Corps und der Gensd'armerle werden die Aufnahmen beforgt 
durch den dazu bestimmten Auditor dahier und den Garnisons Preriger. 
c) Bei Militaͤres, die an kein Regiment atrachirt sind, desgleschen bei penssonirien 
und reducirtem Ofsiciers und bei Wittfrauen von Milltär Personen, wenn selche 
noch Militär= Frrum haben, in der Garnisor Smungart, Ludusgesburg und Ulm 
dle bazu bestimmten Auditors nebst dem Garnisons oder mit Besorgung der Gerni- 
sons= Geistlichen-Angelegenheiten beauftragten Orts-Geisillchen. 
d) In Orten wo Garnisonen flad, nehmen die Audliors auch die Fawilien der Start- 
Cemmandanten und der dort lebenden pensionirten oder reducirten Offteiers und der 
Oifciers-Winfrauen in die einzusendenden Tabellen auf. 
e) Leben pensionlrte und reducirte Officlers, oder Officiers-Wiltwen In Orten, we keine
	        
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