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Erlaubn ausdrücklich aushenommen I#st, niemols drucken, bel Strafr von 230 Reschsthelern,
neben der Consiskation, des unerlaudter Weise gedruckten. Deeret. Seuttgart, in Kbnigl.
Ob. Fin. Kammer, Landwlrthsch. Depart. den 5. Aprll 1841.
Ministerium der geistlichen. Angelegenbeiten. Vorschrift für die Geistlichew, die Behand-
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folgend-verordnen- «
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chen lassen, ob der Ehe gesetzliche Hindernisse im Wege stehen, als z. B. verbotene
Grade; mangelnde Einwilligung der Eltern oder Vormänder rc. worüber ein ordent-
lches Protokoll zu führen ist, welches der Auditor und der Prediger unterzeichnen.“
„Die Preklamatlon und Trauung geschleht vom Feld= oder Garnisons-Prediger, zu des-
sen Gemeinde der Bräutigam gebbrt„ oder in. Ermanglung dessen „oom Geistlichen
des Orts. ". "
„„Wenn Beurlaubir sich an einem andern Ort wollen krauen lassen „ so muß ihnen der
Gelstliche, welcher ste hätte trauen sollen, ein Dimissorlale gebem, damlt der kopulk-
rende Gelstliche die Gewißhelt hal# aß, der Trauung keine gesetzlichen. Hindernisse
tim Wege stehen.“
Indem diese Verordnung hiemlt fämtllchen. Geistlichen,, besonders in den Gornisonen
Des Reichs, zu ihrer Nachachtung, bekannt gemacht wird, so wird zu weiterer Erläuterung
-jugleich folgendes angefügt: «
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Hader-,wlelickHinstchtaufSchließuugdekEben,soauch-lu-Hlnstcht-tqufEhedlffl·
vdlety Sand-- wovonEbesch.eldung.uuvTI-eanungsuTischunssBensdie-Frageernste-.
et, tatt.
42) Brei Untersuchungen der ersten Art, sind zwar Bräutigam und Braut persbnlich von
dem Auditor und Geistlichen zu vernehmen, aber ihre mündlichen Aussagen fünd nicht
ols an sich hinreichend anzusehen, vlelmehr haben sle, wenn sle nicht an dem Orte der
Garnison selbst zu Hause sind, von dem DPfarrer ihres Orts ein officlelles Schreiben
im Bezlehung auf die etwalgen Ehehindernisse, nebst allen bel Untersuchungen der
Cbe##n# von Cioil.= Personen erferderlichen Dokumenten, wie Geburtsscheine 2c. beizu-
bringen; und der on der Untersuchung thellnehmende Gelstliche hat nbihlgenfalls mit.
jenem Pfarrer eben so, wie es bei Schlleßung der Ehen von Cloll, Personen. in. äpns-
#schen. Fällen geschieher, zucommuniciren.,