Metadaten : Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

8  2.  Religions-  und  Sittenlehre.  19

Schreyer  (Entwurf  zu  Stoff=  und  Stundenplänen  für  die  einfachen
  Volks=  und  allgemeinen  Fortbildungsschulen:  4.  Aufl.  1900,
Annaberg)  empfiehlt  sechs=  bis  achtklassigen  Schulen  für  das  1.  Schuljahr
  12,  für  das  2.  30  Geschichten  aus  dem  Alten  und  Neuen  Testamente,
  für  das  3.  40  alt=  und  für  das  4.  40  neutestamentliche  Geschichten.
  In  vierklassigen  Schulen  soll  Klasse  IV  den  für  die  ersten
beiden,  Klasse  III  den  für  die  folgenden  beiden  Schuljahre  ausgewählten
Lehrstoff  wechselweise  behandeln.  Für  die  Unterklasse  zweiklassiger
Schulen  sind  die  Pensen  des  3.  und  4.  Schuljahres  in  jährlichem
Wechsel  bestimmt.

Dr.  Putzger  (Lehrplan  für  den  Religionsunterricht  in  zwei-,
vier=  und  sechsklassigen  Volksschulen,  2.  Aufl.  1900;  Borna-Leipzig):
Vier=  und  sechsklassige  Schule.  1.  Jahr.  20  alt=  und  neutestamentliche
  Geschichten.  2.  Jahr.  Erweiterung  bis  zu  40  alt=  und  neutestamentlichen
  Geschichten.  3.  Jahr.  40  Geschichten  aus  dem  Alten
Testament  (bis  Elisa).  4.  Jahr.  40  Geschichten  aus  dem  Neuen
Testament.  Zweiklassige  Schule.  1.  und  3.  Jahr.  40  Geschichten  aus
dem  Alten  Testament  (bis  Elisa).  2.  und  4.  Jahr.  40  Geschichten
aus  dem  Neuen  Testament.

Bezirk  Rochlitz:  Vierklassige  Schule.  Klasse  IV.  Jedes  Jahr
25  Geschichten  des  Alten  und  Neuen  Testaments,  die  sich  in  betreff  der
geschichtlichen  Folge  ergänzen.  Klasse  III.  In  einem  Jahre  25  Geschichten
  des  Alten,  im  andern  25  des  Neuen  Testaments,  womit  bereits
eine  Grundlage  der  Heilsgeschichte  geboten  werden  soll.  Zweiklassige
Schule.  Für  die  Unterklasse  gilt  das  Pensum  der  III.  Klasse  vierklassiger
  Schulen.  .

Eckardt  (Lehr=  und  Stundenpläne  für  die  einfache  Volksschule;
Leipzig):  „Zweijähriger  Kurfus  für  die  Unterklasse  der  zweiklassigen
  Volksschule!  Aber  nicht  in  einem  Jahre  Altes  und  im  zweiten
Neues  Testament,  auch  nicht  in  einem  Jahre  diese,  im  andern  jene
Geschichten;  sondern  man  bilde  zwei  Reihen,  von  denen  die  eine  die
Haupt-,  die  andere  die  Nebengeschichten  enthält,  und  behandle  in  einem
Jahre  die  erste,  im  andern  die  zweite  Reihe  sorgfältiger,  bringe  dabei
aber  an  den  betreffenden  Stellen  die  Geschichten  des  Vorjahres  wieder
zum  Bewußtsein.  In  vierklassigen  Schulen  soll  Klasse  IV  mit  einer
Reihe  teils  alt-,  teils  neutestamentlicher  Geschichten  bekannt  gemacht
werden,  Klasse  III  den  Unterricht  in  zwei  Jahreskursen  wie  die  Unterklasse
  der  zweiklassigen  Volksschule  erhalten.“

Der  „Lehrplan  für  zwei=  und  vierklassige  Schulen  in  dem  Inspektionsbezirke
  Döbeln  (Döbeln,  1883)“  bestimmte  für  die  Unterklasse  der

weiklassigen  Schule  35  Geschichten  des  Alten  und  35  des  Neuen
Testaments,  von  denen  die  40  wichtigsten  jedes  Jahr,  die  30  übrigen
dagegen  nur  aller  zwei  Jahre  ausführlich  behandelt  werden  sollten.  In
vierklassigen  Schulen  waren  mit  den  Kindern  des  1.  und  2.  Schuljahres
  18  alt=  und  18  neutestamentliche  Geschichten  durchzunehmen;  zu
diesen  sollten  dann  für  die  Kinder  des  3.  und  4.  Schuljahres  noch
24  Geschichten  aus  dem  Alten  und  28  aus  dem  Neuen  Testamente
treten.  Nunmehr  aber  ist  dies  folgendermaßen  abgeändert  worden.
Zweiklassige  Schule:  In  Klasse  II  vornehmlich  fürs  1.  und  2.  Schul-27