Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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3) Den Bitten um Aufnahme in das Semlnar haben dle Dekane, nach der längst 
bestehenden Verordnung, den Taufschein des Suppllcanten und den Bltten um Ertheilung 
eines Bepesljes das obrigkelrliche, vom weltlichen Oberamt oldlrte Vermögens-Attestat des 
Supplicanten, in welchem genaue Bestimmungen des wirklichen Vermögens enthalten seyn 
müssen, beliulegen. «- 
Jede Bittschrift, welcher diese Erfordernisse abgeben, wird den Dekanen auf ihre Ko- 
sten zurückgesendet. 
Zum Elasenden derselben an das Königl. Ober-Consistorium ist der Monat März be- 
stimmt; alle Bintschriften, dle soäkter einlaufen, bleiben unberücksichtigt. 
4) Es findet jährlich nur Eline Aufnahme in das Haupt-Schullehrer-Seminar Statt, 
und zwar in der zwelten Woche des Malmonats. 
5) Als unabänderliche Bedingungen der Aufnahmsfählgkelt der Indiolduen In das 
Haupt-Schullehrer = Seminar werden hlemlt festgesetzt, 
e)Ddaß außer den zum Schullehrer-Stande nothwendigen kbrperlichen Anlagen gute 
Anlagen des Geistes, gesunde Beurtheillungskraft, Wißbeglerde und Bildsam- 
kelr, nebst guten Siten, dem aufzunehmenden Subjekte eigen senen, 
b) dah er Kenntniß der Hauptlehren des Chrlstenthums und der vorzüglichsten Pflichten 
besitze, fertig und mit elchilger Betonung der Worte lese, schön und richtig schrelbe, 
im schrifilichen Rechnen wenlsgstens dle 4 Species absololrt habe und Fertigkelt darin 
besitze, so wie man Geäbtbelt im Kopfrechnen und im Nachdenken, und einige Ge- 
445 : seine Gedanken mümlich und schriftlich geordnet auszudrücken, bei ihm 
voraussett. 
Wer außer diesen Kenntnissen und Fertigkelten noch Elementarkenntulsse der latei- 
nischen Sprache besstzt, in der Musik und im Zeichnen elulge Fortschritte gemacht 
bat, wlrd vorzugswelse ausgenommen werden. # 
Es haben demnach die Dekane, bevor sle dergleichen Bitten um Aufnahme in das 
Semlnar einsenden, gewissenhafte detaillirte Zeugalsse hlerüber von den Orts-Pfarrern 
elnzuholen, ihrem Belberichte anzuschließen, auch in zwelfelhaften Fällen sich durch 
eigene Prüfung der Supplleanten von ihren Fählgkelten und Kenntnissen zu über- 
.jeugen, um ubltblgenfalls dlejenigen, denen ste mangeln, um so mehr sogleich zu- 
käckwelsen zu köhnen, als dles ohne dem der Fall seyn würde, wenn sle in der mist 
ibnen vom Seminar-Inspektor vorzunehmenden Pedfung die erforderlichen Elgen- 
schaften nicht bewähren. 6 
6) Alle, welche im Monat März um Aufnahme in das Haupt-Schullehrer-Seminar 
gebeten haben, und nicht durch besondere Reseripte ohne weiteres abgewlesen worden find, 
baben sich am Donnerstag nach dem Consirmatlons-Akt in Eßiingen bel dem Semlnar- 
Inspektor zur Prüfung zu stellen, welche dleser nach dem angegebenen Maßstabe vorvehmen 
und von deren Resultaten die Receptlon abhängen wird. 
97) So wie dle Schulamts-Candldaten, welche im Semlnar durch Flelß, gute Silten 
und rühmllche Fortschritte in Kenmenissen der hffentlichen Unterstützung sich würdig bezeugt 
boben, auch noch dem Austritt aus dem Semlnar eine zweckmäßige Anstellung auf Pre- 
olsorate zu erwarten haben, so macht im Gegentheil Sittenlostgkeit, Unflelg und Trägbel#
	        
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