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Falle ausgewaͤhlt. Noch setzen es uͤberdieß andere Arten von
Berechnungen ganz außer Zweifel, daß unter Mannschaft hier
alle wehrbare Mannschaft des Landes zu verstehen sey.
In Sturtgart waren im Jahre 1651 nach Hrn. Sattler (VII. Thl.
S. 57) männlichen Geschlechts vom 12ten Jahr bis zur Verheirathung
nur 357. Wie hälte nun Stuttgart Stadt und
Amt neun Jahre vorher 3467 ledige Pursche haben sollen?
Man könnte zwar die bei Sattler angegebene Zahl der Diener
und Knechte von 448 noch dazu rechnen, und dann würde
die Disproportion etwas mehr verschwinden. Aber nicht zu
gedenken, daß es eigentlich nicht angeht, sie dazu zu rechnen,
daß unter den Dienern und Knechten wohl auch mancher Verheirathete
möchte gewesen seyn, der also nach der Vorausseung
gar nicht hieher gehört, so gibt Sattler nicht die Anzahl
derer von 18 bis 25 Jahren an, sondern aller ledigen
Pursche, die über zwölf Jahre alt sind. Also müßte von
Sattlers angegebener Zahl noch eine schöne Menge abgezogen
werden, bis sie uns hier zur Parallele brauchbar seyn könnte.
Noch viel entscheidender, als alles Bisherige, ist folgende Bemerkung:
Im Jahre 1660 waren in Stadt und Amt Nürtingen
Mannschaft über sechzehn Jahre alt: 819, und das Verhältniß
der Landmiliz zu der übrigen Bürgerschaft wie 175 zu
819. Nun ist zwischen oben angegebenen Zahlen der Mannschaft
und der Auswahl ungefähr eben das Verhältniß; also
muß unter Auswahl Landmiliz und unter Mannschaft die
Anzahl aller Mannspersonen über sechzehn
Jahren verstanden werden. Gerade wie bei obiger Rechnung
vorauêgesetzt wurde!
2) Unter den hier angegebenen Städten und Aemtern
fehlen einige, die doch heurzurage für sich bestehende Städte und
Aemter ĩ nd. Aber von etlichen dieser sehlenden isi vollkommen