Metadaten : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

9210  Die  Universitäten.

wieder  gestiegen  sind.  J,eider  ist  diess  leichter  gesagt  als  ausgeführt.  Es
handelt  sich  hier  von  ganz  beträchtlichen  Summen,  deren  Aufbringung  nicht
jeder  Anstalt  möglich  ist,  welche  eine  grosse  Bibliothek  zu  erhalten  hat,
und  welche  selbst  auf  einem  allgemeinen  Staatsbudget  lastet.  Von  Seiten
Sachverständiger  wird  es  keinen  Widerspruch  finden,  wenn  die  Behauptung
aufgestellt  wird,  dass  weniger  als  jährlich  20—25,000  fl.  für  die  Anschaffung
  der  kennens-  und  aufbewahrungswerthen,  im  Laufe  des  Jahres  erscheinenden
  Bücher  aus  allen  J,ändern  und  Literaturzweigen  nicht  ausreiche.
Hierzu  kommen  deun  aber  noch  die  sehr  beträchtlichen  Buchbinderkosten;
die  Ausfüllung  älterer  Lücken,  also  die  Benützung  von  Versteigerungen,
Antiquarkatalogen,  Anerbietungen  von  ganzen  durch  Tod  freigewordenen
Sammlungen.  Sodann  die  Gehalte  und  die  sonstigen  Verwaltungskosten,
welche  selbstverständlich  mit  der  Zahl  der  Bücher  wachsen,  und  wäre  es
nur  aus  dem  Grunde,  weil  eine  Bibliotbek,  welche  im  Rufe  der  Reichhaltigkeit
  steht,  in  geometrisch  steigendem  Maasse  benützt  wird,  da  mit  der
Wahırscheinlichkeit  der  Befriedigung  auch  die  Zahl  der  Ansuchenden  und
Besuchenden  steigt.  Wo  wenig  ist,  da  wird  noch  weniger  gesucht.  Diese
Bedürfnisse  zusammen  können  nicht  weniger  als  mit  40—50,000  A.  bestritten
werden,  und  selbst  mit  dieser  Summe  kann  nicht  etwa  etwas  ganz  Ausserordentliches
  geleistet  werden.  Uecberdiess  kommt  unfehlbar  früher  oder
später  noch  die  Nothwendigkeit  dazu,  für  die  immer  steigende  Bücherzahıl
die  nöthigen  Räume  zu  gewinnen.  Entweder  muss  dann  ganz  neu  gebaut
werden,  oder  aber  die  Bibliothek  verdrängt  andere  Benützer  benachbarter
Räume  unter  demselben  Dache,  und  dann  ist  für  deren  Zwecke  Rath  zu
schaffen.  Die  Hunderttausende,  welche  zu  solchen  Zwecken  nöthig  sein
können,  lassen  sich  nun  aber  nicht  immer  und  überall  beschaffen,  am
wenigsten  da,  wo  es  der  Zustimmung  einer  Ständeversammlung  bedarf,
deren  Melırheit  in  der  Regel  Alles  eher  verstehen  wird,  als  die  richtige
Würdigung  der  Bedürfnisse  einer  grossen  Bibliothek.

So  ist  es  denn  gekommen,  dass  die  Zahl  derjenigen  Bibliotheken.
welche  sich  auch  nur  annähernd  einer  Vollständigkeit  rühmen  können,  an
den  Fingern  abzuzählen  ist,  selbst  wenn  man  alle  Länder  zusammennimmt.
Wenn  die  Bibliothek  des  britischen  Museums,  die  grosse  kaiserliche  Bibliothek
  in  Paris,  die  Hofbibliothek  in  Wien,  die  Staatsbibliotheken  in  Berlin,
München  und  Petersburg  genannt  sind,  so  ist  man  so  ziemlich  zu  Ende.
Allerdings  ist  noch  cine  grössere  Anzahl  schöner  Bibliotheken  zweiten
Ranges  vorhanden,  wie  z.  B.  eine  Reihe  von  Bibliotheken  in  Paris,  die
Bodleiana,  die  Advokatenbibliothek  in  Edinburg,  die  Dresdener  und  die
Kopenhagener  Bibliothek,  einige  deutsche  Universitätsbibliotheken  u.  s.  w.
Allein  hier  ist  es  denn  immer  nur  Zufall,  ob  ein  Buch  vorhanden  ist  oder
nicht;  selbst  die  Göttinger  Bibliothek,  einst  ohne  Zweifel  die  erste  in  der