Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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Königliche  Verordnung,  betreffend  die  den  Vertrauensmännern  des  Ausschusses  für  die

Wahl  der  Schöffen  und  Geschworenen,  sowie  den  Schöffen  und  Geschworenen  zu  gewährende  Vergütung
  der  Reisekosten.  349.

Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die
Verkehrsanstalten.  Verfügung,  betreffend  Bestimmungen  für  die  Verladung  und  Beförderung
von  lebenden  Thieren  auf  Eisenbahnen.  343.

Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten.  Verfügung,  betreffend  Abänderung
  der  Postordnung  vom  31.  Dezember  1874.  362.

.  Justizministerium.  Verfügung,  betreffend  die  Vollziehung  des  Forststrafgesetzes.  373.

Königliche  Verordnung,  betreffend  das  bei  Begnadigungsgesuchen  im  Geschäftskreise  des
Justizdepartements  zu  beobachtende  Verfahren.  3353.
Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Versehung  des  Amtes  der  Staatsanwaltschaft  bei
den  Amtsgerichten  und  den  Schöffengerichten.  360.

Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Strafvollstreckung  in  den  zur  Zuständigkeit  der

Schöffengerichte  gehörigen  Sachen.  361.

Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten  und  des  Innern.  Verfügung,
  betreffend  die  Vollziehung  des  Gesetzes  vom  12.  August  1879,  betreffend  Aenderungen  des
Landespolizeistrafgesetzes  vom  27.  Dezember  1871  und  das  Verfahren  bei  Erlassung  polizeilicher
Strafversügungen.  383.

.  Justizministerium.  Verfügung,  betreffend  die  Vollstreckung  der  von  den  bürgerlichen  Gerichten

  erkannten  Freiheitsstrafen.  365.  Berichtigung.  422.

Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Vollziebung  des  Gesetzes  über  die  auf  den  Inhaber
lautenden  Staatsschuldscheine.  391.

Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Zuständigkeit  der  Behörden  und  Beamten  des
Justizdepartements  zur  Verhängung  von  Ordnungsstrafen  gegen  die  ihnen  untergebenen  Beamten.
401.  Berichtigung.  506.

Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Hülfsbeamten  der  Staatsanwaltschaft  im  Sinne
des  §.  153  des  Neichs-Gerichtsverfass  setzes.  404.

Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Vergütung  für  die  Berufsthätigkeit  der  Rechtsanwälte
im  Verfahren  vor  den  Gemeindegerichten  und  bei  der  Zwangsvollstreckung  in  unbewegliches  Vermögen.
  406.

Königliche  Verordnung,  betreffend  die  bei  der  Zwangsvollstreckung  in  unbewegliches  Vermögen
  im  Verfahren  vor  den  Vollstreckungsbehörden  zulässigen  Gebühren.  407.

 

 

 

.  Justizministerium.  Verfügung,  betreffend  die  Einsendung  der  gegen  Staatsangehörige  von

Italien,  der  Schweiz,  von  Belgien  und  von  Luxemburg  ergangenen  Strafurtheile.  416.
Oktober.

.  Justizministerium.  Verfügung  zur  Vollziehung  des  Gesetzes  vom  18.  August  1879,  betreffend

die  Zwangsvollstreckung  in  unbewegliches  Vermögen.  423.  Berichtigung.  465.