Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Echumacher. Aus der Schultheifferei El wangen: Meinrad Akermann und Michias Motb- 
belfer, Schreiner aus Tristolz. Aus der Schultheiss. Mooshausen: Jol. Ant. Lohr, Floͤsser 
ans Aitrach. Anton Ressensohn, Bauer uus Schnaggenberg. Jol. Ereck, Veer aus S.. Joye an-= 
ön. Obecramc. 
kenekirch. Nachbenannte Confcriptionspflichtige, welche sich in der Zeit vom 6. Aug. 1306. 
bis zu dem 20. Aug. 1809. ohne Erlaubnitz enefernt haben, werden hiemic unter folgenden Drohun= 
sen wiederbolt aufgefordert, binnen den nächsten 4 Monaten vor untertogenem Oberamt zu erscheinen, 
und sich über ihre bithherige Abwesenbeit zu vertheidigen, und zwar: unter Bedrohung der wirkiichen 
Conftscation ihres nach dreimaliger Aufforderung bereics dazu annetirten Vermögens; zum zweiten, 
mal gus der Schulrdeisserei Mooshausen: Bened. Schädle, Sager aus Mo#gelhcerd. Aus 
der Schultheisserei Rotkh: Aucel Gundler, Schreiner aus Roth. Zum drittenmal. Aus der 
Schulibeig. Berkbeim: Conr. Verter, Müller aus Bonlanden. Ant. kößer, Müller. Jebans 
Ge. Hölz, Nagelschmid aus Eichenberg. Aus der Schultheiff. Tannheim: Zeet Soppel, 
Hierbrauer aus Tannheim. Kön. Oberamt. 
Marbach. Der Conscriptionspflichtige Jakob Friedrich Bauer, Weber ven Helfenbecg, Auen- 
Keiner Staabs, welcher sich nach der Musterung 1615. von Hause entfernt hat, wird bei zu gewar= 
hden habender Confiscation seines Vermögens biemit zum zweitenmal aufgefordert, sch binnen 4 Mo- 
Naten vor der unterzeichneten Behörde zu Kellen, und sich den Conscrip#ns= W#n unterwerfen. 
on. eramt. 
Mergenebeim. Bel der am 1. dieses Monaks Katt qgebabten Rekruxen= Aushchung sind die 
Conseriptionspflichtige Georg Friedrich Dieg, Apotbeker, Gebülfe, Jo J. alt, und Peter Mathias 
Hartmann, Bedienter, 31 J. alt, belde aus Mergentheim sebürnig, der Vorladung ungeachtet niche 
erschienen, und besonders hat Ich lezterer am Tage vor der Aushebung füchtig gemacht, diese wer- 
den biemit öffentlich aufgesordert, innerbalb 4 Wochen ver der unterzeichneten Stelle zu erscheinen, 
und sich über ihr ungehorfsames Huöbleiben zu verantwotten, widrigenfalls sie die gesczliche Strafe 
ehnfehlbar zu gewarten haben. Den a8. Febr. 16414. K. Oberame. 
Schüzingen, Maulbronner Oberames. Der abwesende Milicalrpflichtige Jehannes Ecrie, 
Lel, Schneider, 20 J. alt, wird durch gegenwärtige Ediktal, Ladung unter Anderaumung eines 4 mo- 
natlichen Termus zum dricten, und leztenmal um so mehr zur unverzüglichen Küälkehr in sein Heim- 
wesen und unverweilten Stellung vor des ihm vorgesegte Oberamt aufgefordert, als im Fall spate- 
ter S#te##tung er geschärftere körperliche Strafen, verlangerte Militairdlenstzeit, und vach Ablauf der 
vorgeschriebenen Fristen die Confiscation, seines gegenwärtigen, so wie des während seiner Abwesen- 
beit ihm anfallenden Vermögens zu gewärtigen hat. K. Oberamt Maulhronn. 
Tetenang. Nachbenannte Conseriptionspflichtige, welche sich in der Jeit vom 6. Aug. 130é. 
bis zu dem 20. Aug. 1800. eheils mit ebeils ohne Erlaubniß entfernt haben, werden hiem#t unter 
Gedrobung, daß ihr Vermögen zur Confisecation annetirt werde, wiederholt aufgesordert, binnen 
den nächsten 4 Monaccn vor Oberamt zu erscheinen, und sich über ihre bisberige Abweseudeiz# 
vertheidigen, und zwar: Jum zweitenmal aus der Schultheislerei Eggenweiler: Jo. Krenjer, 
Bauer von Brochenzell. Von Albersfeld: Joseph Sceiner, Ziegler. Satuipf'fn Widmann, 
Schreiner. Bapeist Niesch, Schuster. Von Unteretheuringen: Wendelin Kees, Bauer- 
Von der Schultheifs. Hatzen dorn: Job. Ge. Nesensohn, Bauec von Allmann#sweiler. Joserb 
Senner, Bauer von 26wenthal. Jos. Brugger, Vek von Unterailingen. Jol. H#brand, Bek ven 
Weiler. Simon Henne, Mezger von Untercaderach. Koön. Oberamt. 
Wangen. Nachbenannte Conscrirtionsp#lichtige, welche sich in der Zeit vom s. Aug. 1356. 
bis zu den 20. Aug. obne Exrlaubnis von Haus enefernt haben, werden biemit uncer der Berrohuns 
der wirklichen Conftscation ibretz nach drel gehörig erlassenen Aufforderungen bcreits dain annotitten 
Vermoͤgens wiederbolt aufgefordert, binnen den naͤchsten 4 Menaten vor Oberamt zu erscheinen, und 
och über ihre bisherige Abwesenhe### zu vertheidigen, und zwar; zum doitten" und leztenmal aus der 
  
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