Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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1 Monate bei der Königl. General= Staats= Schuldenzahlungs-Casse allhier vorzuzeigen, 
#and seine allenfallssgen Ansprüche darauf zu beweisen) widrigenfalls nach Verfluß dieses 
Termins die Obligarion als amortisset betrachtet, und das Capical, welches nicht mehr. 
dem Leopold Baumeister) sondern der Commun Hohenstadt, Oberamts Geißlingen, an- 
gehört; dieser als Eigenthum zugeschrieben wird. Stuttgart, den 14. Merz. 1874. 
Königl. General-Scaats= Schuldenzahlungs-Casse. 
Mechts= Erkennenithe des Kön. Ober= Justiz Collegiums. 
1) In der Rechts-Sache erster Instanz zwischen dem Schmidmeister Jacobi in 
Mannheim Kl. an einem,) und den ad ele legitimirten Bekl. Freiheren von Wöllwarth 
in Hohenroden, am andern Theil) eine Forderung wegen verfertigter Bliz= Ableiter betr.) 
wurde auf Beweis durch Augenschein erkannt. Stuttgart, den 4. Merz 1814. 
2) In der Wechsel-Reconventions= Sache des Seribenten Friedrich Christoph Wen- 
del Bilfinger zu Mörtlingen Wiederklägers an einem, gegen Ascher Simon zu Freuden- 
thal, Wiederbeklagten am andern Theil, Wechsel-Forderung betr.) wurde unter Verwers 
fung des geforderten Eides für Gefährde auf Abschwörung des dem Wiederbeklagten des 
secirten Eides erkannt. lb. eod. 
3) In der Appellations= Sache von Ingoldingen zwischen Wunibald Welte, Bürger 
und Rothgerber zu Ehingen, Kl. Anten und Anton Rauch) Wirch zu Ingoldingen, Bekl. 
Aten wurde die Urthel erster Instanz reformirt, und Bekl. At in die Erstattung der ein- 
geklagten 111 fl. zo kr. nebst Zinsen condemnirt. Stuttg. den 5. Merz 1814. 
4) In der Appell. Sache von Künzelsau zwischen Johann Friedrich Joller zu Her- 
muthshausen & Cypl. Bekl. Anten und der Gemeinde Weldingsfelden, Kl. Atin, die 
Concurrenzpflichtigkeit zu Kriegskosten betreffend, wurde das Erkenntniß des Richters en 
lter Instanz resp. confirmirt und reformirt. Srtuttg. den 10. Merz 1814. 
Erkenninisse des Königl. She= Gerichts. 
Den 16. Merz 1814. wurden geschieden: 
1) Johann Georg Kauffmann) Burger und vormaliger Löwenwirth zu Unter-Urbach, 
Schorndorfer Oberamts) Kl. von Regina Elisabeth) geb. Pflüger von Winnendeu, Ober-- 
amts Waiblingen, Bekl. ex cap. quali delert unter Vergleichung der Kosten. 
2) Andreas Martin Kühner, Bürger und Bauer zu Meimsheim) Brackenheimer 
Oberamts, Kl., von Sibilla Catharina, geb. Bühler von da) Bekl. ex cap# quali defert. 
unter Bergleichung der Kosten. 
3) Wurde die Ehe zwischen Michael Bis, Bürger und Taglöhner zu Neuenbürg, 
Kl. und Johanns, geb. Scheerer von Waldrennach deslelben Oberamts, Bekl. es cap. 
doli annullirt, und Bekl. in die Kosten verurtheilt. 
  
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchsten Rescripes vom 19. Merz den Kam- 
merherrn und Oberbau= Director von Gechmar zum Ober-Director des Königl. Hof- 
Theaters zu ernennen? und ihm den Raug der dritten Classe zu ercheilen allergn. geruht.
	        
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