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1) Notizen über die Krankheiten) welche im Jahre hetrschten und das Verhaͤltniß der
Sterblichkeit bei ältern und füngern Personen.
2) Jahl der zur Heilung übernommenen, theils geheilten theils noch in der Cur befind-
lichen Conseribirten.
3) Die vorgekommenen Medicinal-Ercefsse und deren Erledigung.
5. 10. Die Auflche über sämtliche Medicinal-Anstalten, Armenhduser, Hospitäler,
Apotheken, hat nicht allein der Oberamts-Arzt und Unteramts-Arze jeder in seinem Di-
strikte, sondern auch der Oberamts= Arze in dem Distrikte des leztern, und daher, wenn
er aus Gelegenheit anderer Verrichtungen dahin kommt, Visttationen vorzuliehmen, dem
Oberamte den Erfund anzuzeigen, und seine Verbesserungs-Vorschlage einzugeben.
Ueberhaupt wird er dem Oberamt, so ofte dasselbe sein Gutachren in medicintsch= po-
lizeilichen Gegenständen verlangt, es ohne Verzögerung gewissenhaft abgeben.
5. u11. Was insbesondere die Apotheken betrift, so wird der Ober und Unteramts,
Arzt die in seinem Wohnorte oft besuchen, und
1) darauf sehen, daß die Apotheke stecs mit allen gangbaren Artikeln in guter Quali-
tät und hinreichender Quantität versehen, und die zusammengesezten Mittel, welche
chemisch zu untersuchen sind, cht und gut seien; daß ferner sowohl zum Behnfe die-
ser Prufung als auch zur Uncersuchung bei Vergiftungsfallen) und der im Oberamte
befindlichen Mineralwasser u. #. w. in der Apotheke, wenigstens der Oberamtsstadt,
ein zwekmässiges Kabinet von Reagentien vorhanden seie.
2) Der UArzt muß anwesend seon, wenn die angekommenen Waaren des Avpothekers
geöffnet werden, um ihre Beschaffenheit zu untersuchen, die unächten oder schlechtem
sogleich zu entfernen, und keine unbrauchbare und unwirksame Waaren zu dulden.
3) Er wird nicht nur auf Reinlichkeit in der Arotheke und Hinwegschaffung unbrouch-
barer Gefässe dringen, sondern auch öfters Offiein, Krauterböden, Wasserkeller, Ma-
terialien= Kammern und Laboratorien unerwartet visiriren) besonders die Giftbehäl=
rer, Giftbücher und Recepte hiezu genau untersuchen, und sede Unordnung strenge
rügen.
4 Ucberhaupt wird er die Recepte von Zeit zu Jeit durchgehen, nachsehen, ob keine
unberechtigte Personen mit der Praris ssch beschäftigen, ob die Taxe genau beobach-
tet werde? Ob der Apotheker durch freien Verkauf solcher Mirtel, welche nur gegen
Recepte verabfolgt werden dürfen, oder durch eigenmächtige, von dem ordinirenden
Arzte nicht zuvor genehmigte, Unterschiebung anderer Mittel, statt der im Recepte
verordneten, oder auf andere Weise den Gesezen entgegen handle?
Auch die ausserhalb seines Wohnorts befindlichen Apotk-ken hat der Ober, u. Unter-
amts-Arzt se in seinem Distrikte alle Frühfahr und Spätsahr, wenn die Miwaa=
ren angekommen sind, zu unrersüuchen.
Endlich muß der Oberamts-Arzt auch die Apotheken im Distrikre des Unteramts-
Arztes, wenn ihm von Unordnungen in denselben etwas bekannt würde, nach vor-
heriger Anzeige bei dem Oberamt genau visttiren.
. 12. Gleiche Pisttationen sind bei den Materialisten vorzunehmen, wobei zu be-
merken ist, ob sie die Unterscheidungsjeichen ähnlicher Mirtel ssch vollkommen bekaont, ze“
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