Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Michaelis 1914 bis dabin 1817. im öffentlichen Aufstreich verliehen werden: Den 438. April d. J. 
von Kirchbeim am Nekar auf 400 Stcük; den 14. April von köchgau, auf 275 Stäk; den 15. 
Aoril von Erligheim, auf 200 bis 330 Stüf. Solches wird hiemu# bekannt gemacht, damit die 
Liebbaber sich mit den nöthigen Jeugnissen versehen an gedachten Tagen jedesmal Vormittags 9 Uhr 
auf dem NRathhaus in der Oberamtsstadt allhier einfinden können. Den 21. Merzz t 
ön. eramt. 
Markgr öningen. Bis DOonnerstag den 15. April d. J. wird das Erfordernitz an Sommer= 
Kleidungs= Stücken für die Sträflinge zu Hohenasperg, Stungart Kudwigsburg und Freudenthal in 
allhieslger Cameralverwallung in Abstreich gebracht werden. Sämtliche Schneidermeister, welche im 
Stande sind, einc gerichtliche Caution von 2c0o fl. zu Ktellen und gute Attestate aufzuweisen, werden 
hiemit eingeladen, an obgedachtem Tag Morgens § Uhr in allhieslger Cameralamts-Wohnung zu er- 
scheinen. Den 35. Merz 1614. Königl. Cameralamt. 
Münster, Cantstatter Oberamts. Der Bestand der Commun-Schaafweide zu Münster, wel- 
che zu zoo Stüf Shnswgar berechtge ist, gedt auf Michaelis d. J. zu Ende, und es wird des- 
bald am Freitag den à3 April d. J. Morgens 9 Uhr eine neue Verleihung auf fernere 3 Jahre von 
Michaelis 1814 bis dahin 1817. auf dem Rathhaus z Cannistatt vorgenommen werden. Die kieb- 
haber haben sich mit obrigseichen Jeusnissen über ihr Prädikac, Tüchtigkeit und Vermögen gebs- 
rig auszuweisen, und der Beständer eine Caution von zoo fl. baar Geld zu leisten, dagegen aber 
sceie Wohnung und Stallung iu geniessen. Kön. Oberame Cannestatt. 
Stoksberg. Das heerschaftl. Maiereigut Stoksberg im Cameral, Bezirk Brakenbeim, wel- 
cbes beequemes Wohnhaus, und 4 geirennte gerdumige Oekonomie-Gebäude 195 Merg. 2 Vrtl. 
30: Rth. Aeker, und 31½1 Morg. Wiesen enthält, auch eine Schäferel. Borchrigung von 20 Stüken 
zu genießen hat, wird nach Allerböchstem Befehl Dienstas den 36. April d. J. Pormitctags ? Uhr 
auf dem herrschaftl. Schlosse zu Stoksberg an den Meistbietenden in einem Gesame, Pacht auf #V bis 
12 Jahre verlieben werden. Des Gut hat eine sehr angenehme kase, einen fruchtbaren Beden, u. die 
commerciellen Verbältnisse der Segen begünstigen den Absaz aller Gattungen von Landwirthschafel. 
Produkten. Mit dem bisberigen Berrieb wird noch eine Branntweinbrennerei in Verbindung gesezt, 
u. werden überhaupt alle Bedingungen vereinigt werden, um das Gut der höchstmöglichen Production 
fähig zu machen. 1Uebrien werden nur solche zum Vacht zugelassen, welche eine Canion von 3500 fl. 
leisten, und sich rurch obrigkeltliche Jeugnisse über ihre moralischen Eigenschaften und ökonomischen 
Kennenisse ausweisen können. Liebhaber können indessen das Gue täglich durch das Schultheissenamt 
Stokheim näher besichtigen, und bei dem Cameralamt Brackenheim Aufschluß über die Bestands= 
Bedingungen erhalten. Den 30. Merz 4444. Mandvogtel Steueramt Heilbronn und Came- 
ralame Brakenbeim. 
  
Urach. Da nach elnen allerhöchsten Befehl vom 10. dig die Schaafweide zu Gondelfingen, 
biesigen Oberamts auf den Jahrgang 184 bis 1815. verlieben werden wird Nets Geschaft aber 
Diensta den 12. April vorgenommen werden wird, so können die kiebhaber #b an gedachtem Tage 
Vormintags 10 Uhr auf dem Nathhause zu Urach einfinden. Urach, den 29. WM% (##4. 
oͤn. eramt. 
Waiblingen. Da der Bestand der allhiesigen Stadtschaͤferei auf Michaelis d. J. zu Ende 
eht, so gedenken wir bis Dienstog den 19. April eine abermalige Verletbung vorzunehbmen. Die 
5 Idferei erträgt zoo Stük Schaafe, wevon der Beständer 20o, die Bürgerschaft aber zoo Stük 
elnschlagen darf. Außer diesem hat der Beständer den Genuß #iner freien Wohnung samt Garten 
und binreichender Stallung. Die tiebhaber werden hiemit aufgefordert an o# sedachtem TLag Mor- 
gens #8 Uhr auf alldiesigem Rarhbans mit obrigkeitlichen Jeugmissen über ibr Pädikat und Bermögen 
versehen, zu erscheinen, die Beringongen sowobl im allgemeinen, als euch insbesondere wegen des 
in neuecn Heilen gestatteten sreien Braach: Anbaus, des Verbets den Start. Wald befahren zu dür- 
sen, und der Uebertriebs, Gerscheigftigen der verrschaftlicher Schaafpöte zu Hegnach und Rommels=
	        
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