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Kräste der activen Armeen geschwächt, und der rasche Fortgang der begonnenen Ope-
rationen in des Feindes Land aufgehalten werden.
Wir verordnen und besehlen demnach:
F. 1. Es soll zu Vertheidigung Unseres Reichs und seiner Gränzen ungescumt
ein Landsturm von wenigstens
Einmal Hundert Tausend Man#
aufgestellt und orga: isirt werden.
K. 2. Unsere Landvögte, Ober= u. Unter-Beamte haben es sich zur angelegent-
lichsten Pflicht zu machen, alle die Aufstellung des Landsturms bezweckende und be-
8 Maßregeln mit der groͤsten Thaͤtigkeit und auf das schleunigste in Vollzug
zu setzen.
SG. 3 Der Landsturm wird gebildet und ausgehoben ar allen Wassfenfähigen
männlichen in Unsern Staats-Diensten nicht stehenden Unterthanen von 138 bis 66
Jahren, dergestalr, daß
#a) zunächst die ledigen Unterthanen von 18 bis zo Jahren, dann
5) oeie ledigen Umeithanen von go bis 60 Jahren, und
„P) die verheiratheten von 22 bis do Jahren dem Landsturm zugceheilt werden.
K. 4. Die Verbindiichkeit zum Landsturm hebt die Conseriptionspflichtis beit nicht
auf, vielmehr treten die an sich conseriptionspflichtigen Unterthanen, wenn die Reibe
sie mifft, aus dem Landsturm zum regulären Linien-Dienst, so wie zu den Land= Ba-
Laillons über.
Bei dem Landsturm wird der hierdurch en:stehende Abgang sefort wieder aus den
oben bezeichneten Elassen ersetzt, und ist es die Obliegenheit Unserer Landvbgte, dafär
thätigst zu sorgen, daß die Baraillons des Landsturms ihrer Landvogtey stetshin in
vollzahligem Stande sich besinden, und fortdauernd erhalten werden.
#. 5. Zu dem Ende haben Unsere Landoögte über die Mannschaft eines feden
Landsturms-Bataillons genaue Rational-Listen in duplo aufzunehmen, und diese, so
wie auch den jedesmaligen Ab-- und Zugang Unserem Kriegs-Departement und Un-
serem Ministerium des Innern einzusenden.
K. 4. Der gesammte Landsturm wird in too Batalllons, jedes zu 1000 Mann,
eingerheilt. Jedes Bataillon besteht aber aus 4 Compagnien, eine 250 Mann stark.
s hat demnach eine jede Landvogtey # Baraillons des Landsturms zu stellen;
ausserdem sollen aber noch in den 6. der west= und nordwestlichen Gränze des König-
reichs zunächst gelegenen Landvogteyen, nämlich:
am obern Neckar
am mittlern Reckar
Schwarzwald
an der Enz
am untern Reckar
an der Jaxt
2000 Mann berittener La#dsturm aufgerichtrt werden, welche in 1a3 geschlossene Es-
cadrons eingetheilt, und den vorgenannten ##dvogteyen dergesialt zugetheilt werden,