Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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und ihrer Schwester Maria Barbara Boes zu Oberjettingen in der Rechtssache des erste- 
ten gegen den Heiligenpfleger Johannes Fortenbacher daselbst, die Erstattung eines im 
Gant des Vaters beider streitenden Theile verloren gegangenen Capitals betreffend, per 
ordinationem erledigt. Ib. eod. 
  
  
In der vor dem Königl. Ober-Justiz-Collegio anhängigen Concurs= Sache der ver- 
storbenen Freiherrn Wilhelm Heinrich und Philipp Diekerich von Gemmingen-Widdern, 
wird hiemit im Gemäsheit des in den Ediktal= und Spercial= Ladungen angedrohren Pr= 
judizes zu Recht erkannt, daß alle diejenige, welche bis jezt ihre Ansprüche an die Wil- 
helm Heinrich und Philipp Diererich von Gemmingensche Debitmasse nicht eingeklagt und 
geltend gemacht haben, von dieser Masse mit ihren Forderungen abgewiesen seyn sollen. 
Stuttg. den 5. April 1814. Kön. Ober-Justij-Colleginm. 
Sctcaf= Erkenneniße des Königl. Criminal, Tribunals. 
Ad Mand. Saer. Regiac Maj. 
Am 1. Merz wurde die zu Altdorf in Verhaft und Untersuchung gekommene Vero- 
nica Schlager von Oberdettingen wegen verheimlichter Schwangerschaft und Gebure, ne- 
ben dem Ersaz aller Kosten zu Ein und einhalbjähriger Juchthaußstrafe verurtheilt. » 
Eockem wurde gegen die zu Rottweil verhaftete Andreas Steiner von Flözlingen und 
Michael Baumann von Ober- Hollau in der Schweiz) wegen Diebstahls und Betrugs 
erkannt) daß 
1) Inauissc Steiner mit sechsmonatlicher Juchthaußstrase, und « 
2) Inquisit Baumann mit zehnmonatlicher Festungsarbeit belegt; auch lezterer nach 
erstandener Strafe aus den Königl. Staaten relegirt werden foll. " 
Den a. Merz ist der zu Roctenburg in Untersuchung gekommene Johann Jakob 
Scheurer von Bohndorf, wegen Widersezlichkeit gegen die Obrigkeit, neben dem Ersaze. 
aller Kosten) zu Einjähriger Festungsstrafe condemnirt worden. ' 
Unterm 5. Merz wurde der zu Altdorf in Untersuchung gekommene Marcin Engel 
von Maderhäußle, wegen Verheimlichung eines Deserceurs, neben dem Ersaze des ihn 
betreffenden Kosten-Autheils, zu Einjähriger Festungsarbeit verurtheilt. 
Den 11. Merz ist der zu Ultdorf verhaftete ucas Spreudel von Immenstadt, wes 
gen Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten) mit viermonatlicher Festungsarbeit be- 
straft worden. 
Folemm wurde der zu Gôppingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Gottlieb 
Schmid von Albershausen) wegen wiederholter, mit erschwerenden Umständen begleiteter 
Diebstähle, neben dem Ersaze aller Kosten , zu drei und einhalbsähriger Festungsarbeit 
und nachheriger Reclusson in ein Zwangs, Arbeitshaus auf unbestimmte Jeit verurtheilt. 
Am 1. Mekz ist der zu illm verhaftete Joseph Birk von Mietingen wegen Dieb- 
stahls, neben dem Ersaze aller Kosten, mit fünfmonatlicher Festungsarbeit belegt worden. 
Unter dem 14. Merz wurde die zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekomme- 
e Abertine Louise Arold von Anspach) wegen Werheimlichung ihrer Entbindung und ge-
	        
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