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fährlicher Behandlung ihres Kindes, neiben dem Ersaz aller Kosten, zu zweisähriger Jucher
hausstrafe coademnirt.
Den ro. Merz wurde der ju Aledorf verhaftete Joseph Braun von Muttersweiler,
wegen Diebstahls und anderer Vergehen, zu Ein und einhalbjähriger Festungsarbeit und
nachheriger Recluskon in ein Zwangs-Urbeicshaus verurtheilt; seine Mitschuldige aber, und
zwar die Anna Maria Hauber von Nießwyl, im Großherzogthum Baden, zu neunmo-
natlicher Zuchthaußstrafe und der Johann Effenberger von Sipplingen) im Großherzog=
thum Baaden zu Einjähriger Festungsarbeit mit dem Anhang condemnirt, daß beide lez-
tere nach erstandener Strafe aus den Königl. Scaaten relegirt werden sollen.
Kodem ist der zu Altdorf in Untersuchung gekommene Rathsverwandte Joseph Hal-
ler von da, wegen unerlaubrer Benutzung anvertrauter Gelder, neben dem Kosten= und
Schaden, Ersaz) auch der Entsezung von seinem bekleideten Amte, zu einer vierwochigen
Festungsstrafe verurtheilt, diese Strafe aber in Hinsicht seines hohen Alrers ex cepit ra-
tix, in eine vierwochige Incarceration verwandelt worden.
Am 13. Merz wurde der zu Heidenheim wegen Wilderei und Gewehr-Berheimlichung
in Verhaft und Untersuchung gekommene Andreas Weissenburger von Forstweiler mit vier
und einhalbmonatlicher Festungsstcafe, die ersten sechs Wochen mit aufgesezter Wilderer=
Kappe und einer Geldbuße von 20 Pfd. Heller, dessen Complice Johann Singhauter von
Dunstelkingen aber, wegen Gewehr-Werheimlichung und Wilderei= Attentats, mit vier und
einhalbmonatlicher Festungsstrafe, und einer Geldbuße von 20 Prd. Heller belegt, auch we,
gen der Confsscation der Gewehre) so wie der Kosten halber das Erforderliche verfügt.
Unter dem r9. Merz ist die zu Eßlingen verhaftete Dorothea Maria Klenk von Han-
nover, wegen verheimlichter Sehwangerschaft und absschtlicher lebensgefährlicher Behand=
lung ihres Kindes) zu fünfjähriger Juchthaußstrafe und zum Ersaz sämtlicher Kosten ver-
urtheilt worden.
Den z. Merz wurde der zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekommene
Johann Nepomuk Menrad von Donzdorf, wegen der mit Hauß-Friedensbruch verbunde=
nen Verwundung des Gärtners Friz von da) neben der Cassation von der bekleideten
Môßners= Stelle, zu zweisähriger Zuchthaußstrafe, und zum Ersaz sämtlicher Kosten con-
demnirt, auch dessen nachherige Stellung unter polizeiliche Aufsche verfügt.
Anm 32. Mere ist die zu Eßlingen verhaftete Anna Maria Durst von Ulm, wegen
wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaze aller Kosten, zu Ein und einhalbjähriger
Zuchthaußstrafe und nachheriger Reclusion in ein Zwangs-Urbeitshaus verurtheilt worden.
Unter dem 23. Merz wurde der zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung ge-
kommene Johann Andreas Carle von Schüzingen, wegen wiederholten Diebstahls und
Fälschung, neben dem Ersaze aller Kosten, zu Einfähriger Festungsarbeit mit dem An-
hang condemnirt, daß er nach Ablauf seiner Strafzeit in ein Zwangs-Arbeitshauß bis
zu erprobter Besserung) sedoch wenigstens ein Jahr lang recludirt werden foll.
Den at. Merz ist die zu Mergentheim verhaftete Eva Rostna Schöppler von Loben-
hausen, wegen verheimlichter Schwangerschaft und Geburt, mit Einrechnung der verwirk-
ten Scortations-Strafe, zu Einjäahriger Zuchthaußstrafe verurtheilt worden.
Am 236. Merz wurde die zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekommene
Maria Aung Blum von Untergröningen, wegen wiederholten Betrugs) neben dem Ersazz