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verweilt dor dem thm vorgesezten Oberamt zu stellen. und sich uͤber seine abermalige unerlaubte Ent-
sernung zu verantworten, widrigenfalls er geschaͤrftere in den Conscriptions- Gesezen gegruͤndete Stra-
sen zu erwarten haben wird. Auch werden alle ** innländische als auswaͤrtige obrigkeitliche
Behbrden geziemend ersucht, auf den Henßler zu fahnden, und ihn im Berrek#ungsfall hieher einlie-
sern zu lassen. Den 9. April 1814. Kön. Oberame.
Herrenberg. Oec von bier gebürtige, unter dem aten Bataillon der Königl. Garde zu Kus
behende Unteroffizier Adam Friedrich Beiser ist aus der Garnison Ludwigsburg entwichen. Alle Mie
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tair- und Civil-Behoͤrden wecden geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling fabnden, und ibn im Be-
Gretungsrall gegen Ersaz der Kosten hieher liefern zu lassen. Den 12. April 1814. K. Oberamt.
Oehringen. Der bei dem Könial. Infancerle, Reaimene Nr. é. Kronprinz gestandene obliga-
te Bediente JIbannes Bauer von Kupferzeũ, ist den 3. Merxz d. J. auf dem Marsch von Courtino#
nach Troycs in Frankreich desertirt. Alle Hoch- und Wohlloͤbl. Behorden werden geziemendst er-
sacht, auf diesen Desecteur fahnden, ihn auf Betreten artetiren, und sodann woblverwahrt an das
hiestse Oberamt einliefern zu lassen. Den 3. Mai 1814. Koͤn. Oberamt.
Tuͤbingen. Der bei dem in Danzig kommandirt gewesen Koͤn. Artilletie, Detaschement gestan-
dene Artillerist, Jobann Friedrich Rurf aus Tühingen, ist, am 10. Jan. 1314. auf der Statien Ber-
stenfeld bei Dürschau desertirt. Die Kön. Hochlöbl. Oberämter werden daher erfucht, auf viesen De-
serteur fahnden, und ihn im Beeretungsfall wohlverwahrt einliefern zu lassen. Hin 1# April 1614.
Kön. Oberame.
Ltauphelm, Wiblinger Oberamis. In den zum #aupheimer Amtsschreiberei, Bezirk schörigen
Orten, als: Baustetten, mit Harcbösen, Baltringen, Bühl, Burgrieden mie Hochstetten und B
Bugmannsbausen mit Kleinschaffhausen, Mietingen, Orsenbausen mit Jeshöfen, Sulmingen, Schoͤ-
nenbürg mit Hochdorf, Huggenlaubach und Dielenbronn und Walpertshofen, werden mit allergns=
digster Genchmigung Hochpreisl. Section der Commun, Verwaltung vom 31. Merz 16153. die Unter-
pfandsbucher renovirt. In diesem Endzwek werden alle diesenige, welche in diesen Orten, fur ange-
liehene Capitolicn, oder fur Forderungen aus Erbrecht, Ehe-Kauf, Tausch= und andern Contrak=
ten ein Eigenthums", gesetliches oder förmliches Pfandrecht auf Gebäude und Güter, rder auch auf
Revenücn und Gefêllen anzusprechen haben, hiemit Pffenelich vorseladen, idre in Handen habende
Odligationen und andere die belreffenden Rechte erweisende Urkunden entweder in or#ginali oder in
vidimir##e Abschrist gegen eigenhändig unterzeichnete Empfangscheine der Amtsschreiberei Laupheim
innerhalb drei Monaten an dieselbe einzuliefern, im Unterlassungsfalle aber zu gewärtigen, daß ihre
Corderungen und Unterpfandsrechte künftig nicht mehr als geltend angesehen werden können. Den
15. April 1614 Kin. Oberamt.
Ausgewiesener. »
RekarsnhmDerJudenpurschDavidHechtvouSindolsheim,imStosbckzogtbunthiu
demwukdebereixsimNor.Ist-.wegenmangelndenNeisepassesvoademhiesleniobecanttiaseia
Heimwesencscokurr.Dasolchsrcbernxmkm21.diefes,tveikec«stch.aufdem Jahrmarkt in Murr-
batdt eines Geld- Diebstahls bochstverdaͤchtig gemacht, wiederbolt in sein Heimmesen gebracht wur-
de; so wurde ihm von dem hiesigen Oberamt der Wieder-Eintritt in die difseitige Känigl. Staaten
bei empfindlicher Strafe verboten. Derfselbe ist 15 J. alt, 8" 5“ groß, hat eine untersezte Statur,
dundes Angestcht, schwarze Haare, und dergl. Augbraunen, graue Augecy, brrite stumpse Nase, auf-
geworfenen Mund, volle rothe Wangen, gute weiße Zähne, rundes Kinn, gerade Beine. Bekleides
Xsolcher mit einem dunkelblauen tüchenen abgetragenen Frakrok, rotb und gelbgeblümten seidenem
Halstuch- weisßseidener rotbgedunfter zerrifsener Weste, dunkelblau tüchenen langen Beinkleidern
trauch Strümpfen und Bändelschuhen, und trägt einen runden schwarzen Filzbut. Den 28. Apri
— Kön. Oberamt.