Nro. 25. t 1314. au
Königlich, Württembergssches
Staats= und Regierungs-Blakt.
Samstag, 28. Mai.
Rechis= Erkenneniße des Kön. Ober= Jufliz= Collegiums.
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1) In der Appellations= Sache von dem Stadtgerichte zu Stuttgart als zweieer In-
stanzl zwischen dem General-Armce= Arzt Christian Friedrich von Jacobi, modo den,
actis genannten Erben, Bekl. Anten an einem, und dem Suoöstituten Christian Ciolnso
Schnurrer hieselbst, Kl. Aten am andern Theil, eine Baustreitigkeic betr., wurde die Ur-
thel des nächstvorigen Richters reformirt. Stuttgart, den G. Mai 1814.
2) In Rechtssachen erster Instanz zwischen Eberhard Friedrich von Stokmaiek, vor-
malig Königl. Westphälischen Masor in Cassel, Kläger an einem, sodann der verwittwe-
ten Geh. Legations-Räthin Stokmaier, und den Geh. Legationsratch Stokmaterschen
Kindern ater Ehe, zu Stutegart, cum curatoribus, Beklagten am andern Theil, P##-
debirti, wurden die Beklagte zur Bezahlung der eingeklagten Forderung mit Jiusen ron-
demnirt. lb. eod.
ç 3) In Wechsel-Reconventions-Sachen zwischen dem Seribenten Bilfinger zu Mörk,
lingen, Wiederkl. an einem, und Ascher Simon zu Freudenthal, Wiederbekl. am andern
Theil, Wechselforderung und in reconvemione die Einrede des nicht empfangenen Geldes
betreffend, wurde auf abgeschworenen Judicial= Eid, durch den Wiederbekl. der Wiederkl.
mit diefer Einrede abgewiesen, und zur Bezahlung der eingeklagten Wechselfanderung von
1500 fl. nebst Zinsen verurtheill. Stuttg. den 11. Mai 1814.
4) In der Rechtssache erster Instanz zwischen dem Handlungshauß Georg Heinrich
Kellers Söhne zu Stuttgart, Kläger, und dem Freiherrn v. Thumb zu Uncerboihingen,
Beklagten, eine Waarenforderung betreffend, wurde auf Beweis erkannt. Sturtgart, den.
13. Mai. 1814.
De die Srben des den 7. Sept. 1812. in der Schlacht bei Mojaisk umgekommenen