Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

Nro. 36. 1814. 219 
Königlich: Württembergssches 
Staats= und Regierongs-Blakt. 
  
Samstag, 4. Jun. 
  
Der Seribent Wucherer aus Reuttlingen) welcher seine Stelle in der Stadtschrei- 
berei Balingen heimlich verlassen, mit dem Prinzipal nicht abgerechnet, auch durch zu 
hohe Verdienst, Anrechnungen sich verfehlt hat, wurde zu vierwöchenclichem Festungs-Ar-- 
rest, Bezahlung der Untersuchungs-Kosten und Ersatz dessen, was er an Gebühren zu 
viel bezogen hatte, verurtheilt. Sturtgart, den 22. Mai 1314. 
Kön. Ministerium des Innern. Graf von Reischach. 
Reches, Erkennenisse des Känigl. Ob. Appellations Tribunals. 
1) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium, zwischen 
dem Güterpfleger des Seribenten Landerer aus Alpirspach) Klägern, Nten, und dem 
Kdnigl. Finanz= Departement, Section der Kron-Domainen, Bekl. Atin, Transport= und 
Urrest-Kosten betreffend, wird die Urthel der nächstvorigen Instanz bestätigt. Tübingen, 
den 14. Mai 1814. ' 
2)JnderAppellatiocIS-SachevondemKönigl-Ober-Justiz-Collegium,zwischen- 
der Stadt-Gemeinde Wurzach, Oberamts Leutkirch, wie auch den lehenbaren Bauren zu 
Wizmanns, Klaͤgern, Nten, und der Vormundschaft des Herrn Fuͤrsten von Waldburg- 
Wurzach, Bekl. Atin, Jagdfrohnen betreffend, wird nicht-devolutorisch erkannt. Tuͤbin- 
gen, den 21. Mai 1814. 
3) In der Appellations= Sache von dem Königl. Ober-Justiz= Collegium, zwischem 
der Margaretha Maier in Ludwigsburg, Vorklagerin) Wiederbeklagten, I#t#in, und der 
Nosine Strauß daselbst, Vorbeklagten, Wiederklägerin, Atin, gegenseitige Ford erungen be- 
treffend, wird die für förmlich erkannte Appellarion) in Erwägung der materiellen Be- 
schaffenheit sämtlicher Beschwerde" Punkte, durch Urthel abgeschlagen. Tübingen, den. 
26. Mai 1814.
	        
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