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Die fuͤr das Jahr 1816. bestimmte paͤdagogische Preisfrage ist: ·,
,,WiekanndieSchuciDisciplinalsErziehungesMcttelangewendetwerben?«
DieAbhandlungenmüssen-aufJakobiIstsunmittelbacandadKönigc.-Ober-Consistos
rium eingeschickt werden.
Det Verfasser setzt einen Denkspruch vor, und schreibt seinen Namen auf einen Zet-
tel, welchen er seinem Aufsatze versiegelt beilegt. Wer diese Form nicht beobachtet, hat
keine Beruͤksichtigung seines Aufsatzes bei der Preis-Austheilung zu erwarten. Stuttgart,
den 20. Mai 1814. Ministerium der Geistl. Angelegenheiten. v. Jasmund.
Der wegen gewaltsamen Einbruchs zu Warth und attentircen Diebstahls zu Nagold
in Verhaft gekommene Fidel Geiger, Siebmacher und Bürstenbinder von Luzenhard,
Oberamts Horb, dessen Signalement unten steht, ist in der Nacht vom Zten auf den
4ten dieses aus seinem Gefängnisse daselbst mittelst gewaltsamer Durchbrechung der Wand
entwichen. Sämtliche Oberämter und Polizeistellen werden daher beauftragt, auf diesen
Flüchtling fahnden) ihn im Betretungsfall arretiren und wohlverwahrt an das Kdnigl.
Oberamt Nagold abliefern zu lassen. Sruttgart, im Königl. Polizei-Ministerio, den
5. Jun. 1874. Bei Verhinderung des Polizei-Ministers,
Staats-Minister, Minister des Junern, Graf von Reischach.
ignalement:
Fidel Geiger ist 32 Jahr alt, 6 Juß groß), untersezter Statur, hat eine runde Ge-
(schtsform, gelbbraune Haare, hohe Stirne, graue Augen, blonde Augbraunen, Hpizige
hase, aufgeworfene Lippen, röthlichten Bart. Er war bei seiner Entweichung bekleider
mit einem runden Hut, schwarzseidenem Halstuch, gestreifter Weste, schwarzledernen kur-
zen Hosen, Stiefeln, hellblauem tüchenem Rock. Jum besondern Kennzeichen seiner Per-
son dienet daß er von Schlägen, die er bei seiner AUrretirung bekommen, rothe und blaue
Flecken um die Augen hat.
Srabenstetten, Kürtinger Oberamis. Die zu sso Stük Huchewaar herechtigte, vorzüglich
ute Alv-Weide zu Grabenstetten wird auf die 3 Johrgänge 13915 — 17. bis Dienstag den 33. Jum
ormittags 11 Ubr in der Oberamts = Stadt Nüärtinßen wieder öffentlich verlieben werden, was hie-
mie sowobl den Schäfern als andern zu Schäfereien berechrigten Kiebbabern öffentlich bekannt gemache
wird, um ch an gedachtem Tag und Stunde auf dem hiesigen Rathhans einfinden zu können. Nür-=
#ingen, den 31. Mai 16 11. 6 · Kön. Oberamt.
Welzbeim. Durch allerböchsten Befehl vom ten dieses ist die Erbauung eines ncuen Kirch-
eburms in Welzbeim allergnadigst genehmigt, und dabei befohlen worden, die sämtliche Bau, Arbel-
bten an tüchtige Haundwerksleute im Abftreich zu verakkordiren. Nach dem Uederschlag beträgt die
Maurer und Steinhauer. Arbeie 1733 fl. 38 kr.; die Limmer= Arbeit a#41 fl. 33 kr. : Schreiner=
Arbeie 117 fl. 20 kr.; Schlesser Arbeic 5# fl. a2 kr.; Glaser, Arbeic 38 fl. 5o kr.; Flaschner, Ar-
beit Ses fl.; und Anstreich= Arbeit 151 fl. 55 kr. z der Abstreichs. Verbandlung ift Montag der
20. Jun. bestimmr, und es werden hiemic tüchtige Handwerks-Leute, die hiezu kust haben, eingcla-
den, der Abstreichs Verhandlung an viesem Tas Morgens le Uhr auf dem Natbhaus zu Welzbeim
anzuwohnen, wo ihnen Rig und Ueberschläge werden vorgelegt, und die weitere Bedinqungen erof-
net werden. Vorläufig wid abeF bekannt gemacht, dag kein Handwerksmann zum Abtreich iugelas-
sen wird, der sich nicht seiner Tüchtigkeit wegen durch ein Zeugnig des Deittrikts-Baumeisters und
seines hinlänglichen Vermögens wegen durch ein Jeugniß der Or#t„ Obrigkeit ausweisen kann. Den
Jun. 1614. Kön. Cameralamt Lorch-