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mitverwifelte Personen folgende Strafen erkannt, nemlich gegen Joseph Heß von Wurni-
lingen neben der Confiscation seines Gewehrs eine sechsmonatliche Zuchthaußstrafe; gegen
Vincenz Merk von Wurmlingen eine Vier und einhalbmonatliche Zuchthaußstrafe nebst
einer Geldbuße von 20 Pfd. Heller, und endlich gegen Caspar Ulmer von Weiler eine
Vier und einhalbmonatliche Festungsarbeit. Auch ist der Kosten halber das Erforderliche
verfüge worden. "
Eodem wurde der zu Mergentheim verhaftete Andreas Keppler von Morlach, Ober-
amts Kuͤnzelsau, wegen Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten zu fuͤnfmonatlicher
Juchthaußarbeit in Markgröningen condemnirt.
Am 34. Mat ist die zu Ulm verhaftete Margaretha Henz von da) wegen verheim-
lichter Geburt und lebensgefährlicher Behandlung ihres Kinds, neben Verurtheilung in
den Ersaz des ihr zugeschtedenen Kostens-Ancheils, mit Ein und einhakbjähriger Jucht,
haußstrafe belegt worden. «
Kockem wurde der zu Eßlingen in Verhafe und Untersuchung gekommene Buchdru-
ker Jehann Georg Helferich von da, wegen Fabrication falscher Tabaks-Regie-Zeichen,
zu Drirthalbjähriger Festungsstrafe, so wie zum Erfaz der betreffenden Kosten verurtheilt.
Den 25. Mai ist der zu Ludwigsburg verhaftcete Johann Georg Geiger von Stein-
heim, wegen Diebstahls, zu viermonatlicher Juchthaußstrafe, und dessen Mitschuldiger
Friedrich Käser von da) zu viermonatlicher Festungsarbeit condemnirt, auch wegen der
Kosten die angemessene Verfügung getroffen werden.
Uncer dem 26. Mai wurde der zu Eßlingen in Perhaft und Untersuchung gekomme-
ne Johann Hemminger von Mettingen) wegen Diebstahls, neben Verurtheilung in den
Ersaz aller Kosten mic viermonatlicher Zuchthaußstrafe in Markgröningen belegt.
Am ag. Mai ist der zu Calw verhaftete Johann Georg Koch von Stuctgart, wegen
großen Betrugs und Fälschung, neben dem Ersaz des ihm zugeschiedenen Kosten-Ancheils
zu Zwei und einhalbjähriger Festungsarbeit verurtheilt worden.
#odem ist der zu Ulm in Untersuchung gekommene Oswald Burkart von H'udorf,
Oberamts Riedlingen; wegen Diebstahis und Real-Injurien, zu sechsmonatlicher Fe-
stungsarbeit und zum Ersaz aller Kosten condemnirt worden.
Eodem wurde der zu Rürtingen verhaftete Nicolans Kromer von Reufen, wegen
Gewehrverheimlichung und Wilderei: Actentats, neben der Consiseation seines Gewehrs
und dem Ersaze aller Kosten, zu Vier und einhalbmonatlicher Festungsarbeit und Erle-
gung einer Geldbuße von 20 Pfd. Heller verurtheilt.
Den 31. Ma ist der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Stephan
Unsold von Oepngen) Oberamts Riedlingen, wegen Diebstahls, neben dem Ersaz aller
Kosten zu fünfmonatlicher Festungsarbeit condemnirt worden.
Straf= Erkenneniß der Justiz-Ecceion Nro. g. des Königl. Kriegs= Departements.
Auf besendern allerhöchsten Befehl.
Den 6. Jun. 1874. wurde der Conscriptionspflichtige Johannes Hüber, Sailer von
Giengen, Oberamts Heidenheim, wegen Fälschung seines Conseriptions-Certificats, um sich
der Consceiption zu entziehen, da er zum Militair-Dienst untüchtig ist, zu Zwölfm #narll-
cher Festungsarbeits= Strafe rondemnirt.