245
Uopellanten) und Johann Fuchs daselbst, Kläger, Appellaten) Abrechnung auf Kauf be-
treffend, wird auf Beweis erkannt. Tübingen) den 2. Jun. 1874.
2) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Jastiz-Collegium, zwischen der-
Gemeinde zu Kirchentellinsfurt, Oberamts Tübingen, Klägerin, Appellantin, und Jakob-
böffler daselbst, Bekl. Appellaten, eine Wasserleitungs-Dienstbarkeit betreffend, wird der?
unter geschikter Vermittlung des zur Beweis-Einziehung abgeordneten Commissarii, Seif-
tungs= Verwalters Vogt allhier, erzielte Vergleich bestatigt. lb. eod.
3) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium, zwischen
den Erben des Hoffactors Gabriel Dreyfus aus Seuctgart) Beklagten, Appellaten, nun
Appellanten, und Adam Röhm zu Grabenstetten) Kläger, Appellanren, jezt Appellaten)
eine Lieferungs-Forderung betreffend) wird die, nach Wiederherstellung der Appellancen in
den vorigen Stand wegen versäumter Nothfrist, als erwachsen angenommene Appellarion
in Hinsicht auf die materielle Beschaffenheit, durch Urthel verworfen. Tüb. den zI. Jun-
4) In der Appellations= Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium, zwischem
dem Oberamts- Phyfikus D. Ostertag in Neuenbürg, Bekl. Appellanten, und dessen Gat-
tin, Friederike, geb. Rieker aus Stuttgart, Klägerin, Appellatin, Aimentirung betreffend.
wird wegen Mangels an einer gegrundeten Beschwerde non-devolutorisch erkannt. Tü-
bingen) dem 16. Jun. 1814. "
5)JnserAppeilatSachevvndemKönigl.ObersJustinollegiuwzwischen-Han-
delsmann Köhle zu Biberach, Kl. Appellaren, nun Appellanten an einem, sodann dem
Geerg Friedrich Köhle und Johann Georg Flächer daselbst, Beklagten, Appellanten, jezt
Uppellaten am andern Theil, osung betreffend, wird die für foͤrmlich erkannte Appellation
Jleichfalls wegen ungegrundecer Beschwerde nicht angenommen. #bld. eod-
Reches, Erkenntniße des Köm Ober-Juftizz= Colleglums.
7) In Wechsel-Regref-Kkagsachen des Handelsmanns Diels zu Lahr, Kl. wider
den Freiherrn von Varenbühler und von Palm zu Ehlingen, Bekl. wurden leztere vom
der gegen sie erhobenen Klage enrbunden. Seurtgart, den 20. Mai 1814.
à) In der Rechtssache erster Inskanz zwischen der Frau Fürstin von Colloredo-Mans-
feld, geb. Gräffn von Occtingen-Baldern und Sötern, Klägerin Wiederbekl. und dem
Herrn Fürsken von HOettingen-Wallerstein, Bekl. Nachkl., mehrerlei Forderungen und Ge-
genforderumgen betreffend, wurde theils auf Beweis, theils dehnitive erkannt. Stutegarte
den 25. Mai 7814.
2) In der aussergerichtlich verhandelten Klagsache des Königl. Kammerherrn) Hof-
oberforstmeisters v. Seckendorf Inten gegen den Königl. Kammerherrm und Oberforstmei-
ster v. Bülow zu Ludwigsburg laten, die Belohnung des ersteren für die in Abwesenheit
des leztern versehene Oberforstamts-Verweserei betreffend, wurde at für schuldig erkanntg
den luten mit xtel seines firen Gehalts pro rata der Dauer der versehenen Amts-Verwe-
serei zu belohnen. Stimeg. den 6. Jun r814.
4) Auf erhobene Wechselklage des Hamelsmams Johann Gotcfried Menderlen zir
Seurtgart) wider den Apotheker Rieder zu Aalen, wurde Lezterer zur Bezahlung, der
eiugeklagren Wechsel-Forderungen nebst Verzugszinfen für schuldig erkannt-