30
K. 31. Sobald die eingetretene Besorgnig oder Gesahr beseltigt, der Feind vom:
der Gränze entsernt, und die Ruhe und Sicherheit des Reichs hergestellt it, wird
auf Unsern Befehl die Landsturms-Mannschaftr wieder nach Hause entlassen werden.
K. 32. Jedes Bataillon, jede Compagnie hat sich demnach nach dieser befohle-
nen Entlassung sofort nach Hause zu begeben, die Wafsfen wiederum in das Batail-
lons-Depot abzuliefern, und in sein Heimwesen zu seinen bürgerlichen Verhältnissen.
zurückzukehren.
K. 33. Wer hiergegen handeln, die Wassen nicht abgeben und sich welgern
würde, in sein Heimwesen zurückzukehren, wird als Aufrührer angesehen, als sol-
cher gerichtet und unnachsichtlich bestraft werden.
K. 34. Eben so wird jede Widerseßzung. in Leistung der Auflagen, der Frohnen
und Unterwerfung unter die Orts-Obrigkeit, welche durch die Persammlung des-
Landst. rms verursacht, oder durch solche begünstigt werden wollte, als eine gewalt-
same Auflehnung gegen Uns und das Vaterland angesehen und unwiderruflich mit.
dem Tode bestrast werden.
#. 35. Der Landsturm ist auf die Dauer des gegenwärtigen Krieges bestimmt
und tritt demnach die vorstehende Verfügung nach hergestelltem Frieden aus aller
Wirkung.
Wir halten Uns überzeugt, daß Unsere lieben und getreuen Unterthanen Uie
wohlthätigen landesväterlichen Absichten, welche Uns zu Erlassung der vorstehenden
gesehlichen Vorschriften veranlaßt haben, nicht mißkennen und berelt seyn werden,
willig und unrerdrossen diesen die Vertheidlgung des eigenen Heerds, die Erhaltung
der Ruhe, der Sicherheit und der Ehre des Vaterlandes bezweckenden Diensten sich
zu unterziehen und auch bei dieser Gelegenheit den Gehorsam, die Treue und An-
hänglichkeit an König und Vaterland bewähren werden, welche den Württemberger
in allen Jahrhunderten ruhmvoll ausgezeichnet hat, und Uns den Stolz einfloͤßt,
Vater eines solchen Volkes zu seyn.
Gegeben, Stuttgart, den 7. Januar 1814.
Friderich.
Minister des Innern,
Staats- und Conferenz-Minister
Gras von Reischach.
Ad Mand. Sacr. Reg. Mas. proprium.
Minister, Staats-Sekretär
von Vellnagel.