Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

Nro. 31. 1314. 259 
Königlich= Württembergisches 
Stagats-und Regierongs-Blakt. 
  
Samstag, H0. Jul. 
  
Königl. Verordnung, das Wasser= ollamt in Düremenz betreffend. 
Das bisher in Därrmenz befindlich gewesene Wasser-Jollamt ist vermög allerhöch, 
sten Rescripts vom §. Jul. nach Enzberg verlegt, und mit dem dortigen Ober= Jollamt 
vereinigt worden. 
Bekannemachung, die Freiheit der auf den Königl. Potzwagen reisenden Personen von dem 
« Thor, Sperrgeld berreffend. 
Es ist die Beschwerde angebracht worden, daß unter den Thoren der Städte, durch 
welche Königl. Postwagen zur Nachtzeit geführt werden,) den darauf befindlichen Reisen- 
den Thor-Sperrgeld abgefordert werde. Da aber dieses Verfahren der ausdrücklichen 
Vorschrift der Königl. General, Verordnung vom 28. Okt. 1807. entgegenläuft, nach 
welcher alle Post= und Beiwagen, mithin auch die auf denselben befindlichen Reisenden, 
an allen Orten des Königreichs von Entrichtung des Sperrgelds befreic fnd: so werden 
die Königl. Oberdmeer erinnert, die genaue Befolgung gedachter Verordnung den Sperr- 
gelds= Einnehmern wiederholt einzuschärfen, und gegen die Uebertreter die gebührende Ahn- 
dung eintreten zu lassen. Stuttg. den 5. Jul. 1814. Ministerium des Innern. 
Graf v. Reischach. 
Rechts, Erkennnitße des Kön. Ober, Justiz-Collegiums. 
1) In der Rechts= Sache erster Inskanz zwischen deim vormals Fürstlich Metternich= 
schen Hofrath, Anton Maria v. Heide zu Ochsenhaufen, Kläger an einem, und dem 
Herrn Fürsten v. Metternich= Winneburg= Ochsenhausen, Bekl. am andern Theil, eine 
Penstons, Forderung betreffend, wurde condemnatorie erkannt. Stuttg. den 3. Jun. 1814. 
2) In der Appellations-Sache von Wildberg, zwischen dem Advokaten Feßer zu 
Reuttlingen, und Consorten) Anten an einem) und der Ehefrau des Handelsmanns Ja-
	        
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