Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

271 
die nach Tirol und Voralberg gehende Briefe sogleich bei der Aufgabe bis zum K. Kön. 
Destreichischen Grenz, Postamt frankirt, und mirhin aufser dem Königl. Würctemberg. 
Porto bis an die Grenze, auch das Königl. Bairische Transit-Porco mit 6 kr. vom ein- 
fachen Brief, der nach Tirol geht, und 3 kr. vom einfachen Brief, der nach Woralberg 
abgeschikt wird, sogleich bei der Aufgabe eingezogen werden. 
Dostwagen- Effecten können von nun an niche mehr ganz frankirt nach Tirol, und 
nach dem Voralberg, sondern nur Franco bis an die Köngl. Wurttembergische Grenze, 
oder Franco bis zur Oestreichischen Grenze abgesendet werden. Ganz unfrankirt können 
ste jedoch bis an den Bestimmungsort spedirt werden. Jür diesenigen Postwagen-Effek- 
ten, für welche das Franco bis auf das Oestreichische Grenz-Postamt bei der Aufgabe 
bezahlt werden will, muß das Königl. Würctembergische Porto bis an die Königl. Bai- 
rische Grenze, und ausser diesem noch das Königl. Bairische Porto bis zum K. Oestrei- 
chischen Grenz-Postamt bei der Aufgabe erhoben werden. 
Welches hiemit nach erhaltenem gnädigstem Auftrag Königl. Reichs, General-Ober, 
Postdirection öffentlich bekannt gemacht wird. Setureg. den 9. Jul. 1914. 
« Koͤnigl. General-Postamt. 
  
Se. Koͤnigl. Maj. haben Sich bis zu Wiederherstellung der Gesundheits-Umstaͤn- 
de des Staats-und Conferenz-Ministers, Grafen v. Taube, und zu Schonung dersel- 
ben, vermög allerhöchsten Reseripts vom 14. d. Mon. veranlaßt gefunden, die von ihm 
bisher verwalteten Departements: « 
t)dieKönigl.Haus-undFamilien-Angelegenheiten, 
2)desGrossKanzlecsderKönigl.-Okden,und 
3) des Polizei-Ministeriums, so wie auch 
4) das Departement der Standes-Erhöhungen mit allem, was davon abhaͤngt, 
dem bisherigen Staaks= und Cabinets= Minister Grafen v. Zeppelin mit dem Prdikat 
als Staats= und Conferenz-Minister, und dagegen das Departement der auswartigen 
Angelegenheicen dem zum Staats-Secretair der auswärtigen Angelegenheiten ernannten 
wirklichen Geheimen, und Staats-Rathe, Freiherrn v. Linden, zu übertragen. 
Se. Königl. Mas. haben dem Minister, Staats-Secretair, Freiherrn v. Vell- 
nagel die allergnddigste Erlaubniß ertheilt, den von des Kaisers von Rußland 
Masjestät ihm verliehenen St. Annen= Orden rier Elasse anzunehmen. Den 13. Jul. 
Se. Königl. Mas. haben dem wirklichen Geheimen Rath) Landvogt, Grafen zu 
Waldeck und Pyrmont die Erlaubniß allergnädigst ertheilt, die von Sr. Masesta# 
dem Könige von Preussen ihm wegen seiner Expectanz auf die Commende Gorgast ver- 
liehenen Insignien des Johannicer= Ordens tragen zu dürfen. Den 11. Jul. 1814. 
Se. Königl. Mas. haben unterm K. Jul. an die Stelle des in Penstons-Stand 
versezten bisherigen Polizei= Hauptmanns in Ludwigsburg) v. Stcorr, den Stabshaupt- 
mann v. Bissinger vom Invaliden- Cores zum Polizei= Hauptmann allergndd. ernannt. 
In Abwesenheit des Polizei-Ministers, auf allerhöchsten Befehl: 
Staats-Minister, Minister des Innern, Graf v. Reischach.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.