Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Rechts-Erkennniße des Koͤn. Ober-Justiz-Collegiums. 
1) In der UAppellations= Sache von Ellwangen zwischen dem Handlungshause Pe- 
draglia zu Miltenberg Anten und Margaretha Vogtin zu Bartenstein, cum cur. Atin? 
die Wahrheit einer von der Atin bei dem UApotheker Doörrschen Gant liquidirten Forde- 
ung betreff,, wurde das Erkenntniß voriger Instanz bestätigt. Sturtg. den 16. Jul. 1814. 
2) In der Implorations= Sache des Staatsraths Schmiz von Grollenburg nten ge- 
gen die Freifrau, von Gaisberg und den Ober-Juntizrach von Gaisberg, die Einsicht ei- 
nes dem Testamente der intischen Ehegattin beigelegten verschlossenen Briefes betreffend" 
wurde Int mit seinem Gesuch sedoch mic Modißcation abgewiesen. Stutg. den 27. Jun. 
3) In der Appell. Sache von Heidenheim zwischen Königl. Section der Krondomai- 
nen Antin, sodann der Maria Magdalena,) Eheweib des Christian Diebold zu Fleinheim 
cum cur. auch dem Pfleger der Dieboldischen Kinder erster E#e, Johann Mack ebenda- 
selbst, Aten) eine Bestandgelds-Forderung betreffend) wurde die Urthel voriger Instanz 
confirmirt. Stuttgart, den 30. Jun. 1814. 
4) In der UAppellations= Sache von Horb zwischen der Gutsherrschaft und der Ge- 
meinde zu Baisingen) Bekl. Anten an einem, und Joseph Müller zu Göttelfingen, Kl. 
8 am andern Theil, Abzug betreff., wurde auf Beweis erkannt. Stuttgart, den 5. 
ul. 1814. 
Die erfordetliche Beilage zu Paketen, die mit der Post nach Frankrelch abgehen, betr. 
Von den an den Konigl. Französischen Landes, Grenzen wieder eröffneten Douan 
wird verlangt, daß jedem nach Neus, oder Alt, Frankreich versendenden Paquet ein offe- 
ner in rsessische: Sprache geschriebener Frachtbrief unfehlbar beigegeben werde, 
in welchem der Inhalt und Werth des Pakets ganz sgenau Stuk vor Stuk angegeben 
und der Name des Versenders angeführt ist, indem sonst die Pakete auf der Douane 
geöfnec, oder mit Anrechnuns des Retour, Porto zurükgesendet werden. 
Dieses wird nun hiemit mic der Bemerkung zur allgemeinen Kenncnis gebracht 
daß kein nach Frankreich zu versendendes Paket ohne den dazu #hbrigen. in Franzdsischer 
Sorache abgefaßten mic der genauen Anzeige des Innhalts und Werths versehenen Fracht- 
brief zur Aufgabe angenommen wird. tuctgart, den 16. Jul. 1914. 
Königl. General= Postamt. 
  
Se. Königl. Mas. haben durch allerhöchstes Reseript vom 14. Jul. nach der er- 
folgten Ernennung des zum Gesandtschafts-Posten am Berliner Hof bestimmt gewesenen 
Königlichen wirklichen Geheimen Raths und Staats-Raths Freiherrn von inden zum 
Staats= Secretair der auswärtigen Angelegenheiten, Sich allergnadigst bewogen gefunden, 
Allerhöchst Ihren General-Adjutanten General= Cientenant v. Scheeler zu Ihrem ausler- 
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königl. Preussischen Hofe zu 
ernennen) und diesem Gesandten den geheimen Legarions" Secretaicr, Kammeczunker Frei= 
derrn v Linden als Legations= Secretair beizugeben.