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Königlich- Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blatkt.
Samstag, 3. Sept.
Königl. Staacs Ministerialt-Drerec, die Ober= Aufslcht über die Waisen, Cassen
im Keiche betr. d. d. 368. Aug. 1314.
Da Se. Königl. Mas. die Ober, Aufsscht über die im Reiche noch bestehenden
Waisen-Cassen, mit Ausnahme dersenigen, welche mit der Königl. Ober-Finanz= Kam-
mer vereinigt sind, der unter dem Präsidie des Staatsraths v Orto den 17. Aug. 1812.
gnädigst niedergesetzten Königl. Commisston mit übertragen haben wollen: so wird solches
hiedurch mit dem Anfügen bekannt gemacht,) daß alle Berichte in diesen Angelegenheiten
an die gedachte Königl. Commissson zu erstatten sind. Decretum, Stuteg. im Königl.
Staats-Ministerium) den 28. Aug= 1814. Ad Mand. Sacr. Reg. M#j.
Rechts „ erkenntnisse des Königl. Ob. Appellations, Tribunals.
1) In der UAppellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz= Collegium, zwischen
den Erben des Börgermeisters Renner von Dornstedt und dessen Streicgenossen, Kläger,
Appellaten, nun, und den Hinterbliebenen des Bürgermeisters Wekherlin von Canstadt,
Beklagten, Appellanten, jezt Appellaten, eine Lieferungs-Gesellschaft betreffend, wird die
Urthel der nächstvorigen Instanz nach ihrem ganzen Innhalt bestätigt. Tübingen, den
J7. Aug. 1814.
2) In der UAppellations-Sache von dem Könisl. Ober-Justiz, Collegium, zwischen
der PMlegschaft der Friedrike Kreß von Neuenstadt, Bekl. Appellatin) nun Appellantin
und der Juliane Reiner daselbst, Klagerin Appellantin, sezt Appellatin, die Nuzniessung
groselterlichen Vermögens betreffend, wird die in Hinstcht ihrer Förmlichkeit bestehende
zeuation wegen Mangels an einer gegruͤndeten Beschwerde durch Urthel verworfen.
Ibi eod.
Rechts-Erkennniße des Koͤn. Ober-Justiz-Collegiums.
1) In der Appellations- Sache von Ochsenhausen zwischen Johann Muller zu Berk,