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kenheim, neben dem Ersaz der Kosten zu achtmonatlicher Zuchthaußstrafe und nachheriger
Verwahrung in ein Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung eondem.irt.
Eodem ist der zu Eßlingen verhaftete Johann Friedrich Will von Stuttgart, wegen
Verwundung seiner Ehefrau) neben dem Ersaz aller Kosten, mit sechsmonatlicher Fe-
stungsarbeit belegt worden.
Eodem wurde der zu Heilbronn in Verhafe und Untersuchung gekommene Joseph
Ekere von Soneheim, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Er az aller Kosten zu
dritthalbsähriger Festungsarbeit und nachheriger Neclusson in ein Zwangs, Arbeitshauß bis
zu erprobter Besserung verurtheilt.
Am 19. Aug. ist der zu Mergentheim verhaftete Christian David Munz von Heu-
berg, Oberamts Oehringen) wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten
mit zweisähriger Zuchchaußarbeit bestraft worden.
Den a2. Aug. wurde der zu Urach in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann
Michael Hausch von Weilheim, Oberamts Kirchheim, wegen grober Mißhandlung seiner
Mutter und seines Großvaters, neben dem Ersaz aller Kosten) zu fünf und einhalbsähri-
ger Zuchthaußstrafe condemnirt.
locdem ist der wegen Ehebruchs mit der blödsinnigen Marie Elisabethe Schmid zu
Künzelsau in Untersuchung gekommene Peter Beisiegel von da, neben dem Erlsatz aller
Kosten, mit viermonatlicher Festungsarbeit belegt worden.
Unter dem 23. Aug. wurde der Mergentheim in Untersuchung gekommene Friedrich
Bröhm von Heuberg" Oberamts Oehringen, wegen ehebrecherischer Blutschande mie
seiner Schwägerin) zu achtmonatlicher Feskungsarbeit) und seine Mitschuldige Barbara
Kober von da, zu achtmenatlicher Juchthausstrafe verurtheilt, beiden auch die Erstattung
der Kosten auferlegt.
Am 25. Aug. ist der zu Urach verhaftete Christian Friedrich Braun von Reutlingen,
wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Kosten= Ersaz zu einjähriger Festungsarbeic
und nachheriger Reclusson in ein Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung condemnirt worden.
Eochcem wurde die zu Hall in Untersuchung gekommene Johanna Catharina Grosch
von da) wegen wiederholten Ehebruchs) neben den ihr zugeschiedenen Untersuchungs-Ke-
sten zu zwanzigwöchiger Zuchthaußstrafe condemnirt.
kocdem ist der zu Ludwigsburg verhaftete Johann Martin Schürle von Sulzbach,
Oberamts Gaildorf, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaz aller Kosten, zu
ein und einhalbsähriger Festungsarbeit und nachheriger Reclusion in ein Arbeirshaus bie
zu erprobter Besserung verurtheilt worden.
Den 20. Aug. wurde die zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene
Charlotte Molter von Jebenhausen, wegen wiederholten Diebstahls, zu achtmonatlicher
Zuchthaußstrafe und nachheriger Einsperrung in ein Arbeitshaus bis zu erprobter Besse-
tung verurcheilt.
Lodem ist der zu Urach in Untersuchung gekommene Christoph Wenz von da, wegen
wiederholten Ehebruchs, mit sechsmonatlicher Festungsarbeit, und dem Ersaz der ihm zu-
geschiedenen Kosten bestraft worden.