Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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an den Meistbietenden verpachtet werden. Die Liebheber werden daher eingeladen sich in gemeldere 
Zeit mit Zeusnissen ihres Pradikats und ihres Vermögens in biesiger Cameral, Verwaltung einzufin- 
den. Den 26. Aug. 1814. « Kön. Cameralverwaltung. 
Oehringen. Dé die der birsigen Stadr zustehende Schaafweide bis Michagelis d. F. sich en- 
diget, so wird Fitogs den 16. Sept. eine anderwerte Verleihung wieder auf fernere 3 Jahre vor- 
genommes werden. Die Schaafweide erträgt 250 Stük von Georgü bis zur Erndte, und soo Stäk 
von da bis Martini. von den Büurgern werden keine Schaase eingeschlagen. Der Beständer befomn# 
#m Pachr, das der Stadt zuttändige Schaafhaus same der Schener und einer Neben= Scheucce mit 
iebstall zur unentgeldlichen Bewobnung und Benuzung, so wic den Genuß eines der Stadr gebs- 
rigen Krautgartens. Die Liebhaber hyaben ch mie obrigkeitlichen Jeugnissen ihres Vermögens und 
ihr er Aaofihrung halber versehrn, an dem bestimmten Tage auf dem hiesigen Rathhauße einzufinden. 
Den 3. Sept. 1814. Kön. Oberam. 
RNottenbucg am Nekar. Bis Dienstag den 20. Gept. wird das dem K'nigl. Camerala#n#. 
Rettenburg zustehende alte Stadegur auf Rottenburger Mackung, bestrbend aus ein m Wohnhauß, 
Stalluns, besonderer Scheuer und Hofraicbin, 10 Morg. Akerfeldung, 3 Vrél. Baumgarten, 3 Pcc. 
Neubruch und 3 Morg. an Vrtl. Wiesen, alles in der Räahe des Hauses gelegen, nach ergangenem 
böchstem Befehl auf § Jabre, nemlich von Georgi##e#1815 bis dahin 1334. an den Meistbietendeh ver- 
iehen. Desse Perleihung wird hierdurch öffentlich bekannt Kd und est haben die zu Bestebung 
dieses Guts kustbezengende sich an dem gedachten Tage des Morgens um 8 Ubr in der Maierel Wot- 
Lung der Aufstrei 6" Verhandlung anzuwohnen, uber ihre Kenneniße im Feldbau und Bermögens= 
Umstände zu Stellung der erforderlichen Cantion obrigkeitliche Jereseife vorjulegen. Den 20. Ang. 
1814. KX. Landvogtei-Stenetamk am mittiern Reckar, und Cameralserwaltuug Rottenbutg. 
  
Urach. Oie Commun= Schaafweide zu Mitelstade, hiessgen Oberames, welt#e 430 Stuͤt er- 
trägt, wird auf den Jahrgang 1815. DienKtas den 13. Sept. d. J. an den Meistbietenden verlieben 
werden. Die kiebhaber haben sich mit Meisterbriefen und Vermögens, Zeugnissen an geduchtem Ta- 
ge Vormittags 10 Uhr auf hieslsem Nathhause einzufinden. Den 30. Aug. 1614. . Oberamt. 
Oehriugen. Nachstehende Conscriptionspflichtige, welche scch nach der Musterung von 1816. 
ehlferne haben, und bei der Musterung von 1811. nicht erschienen sind, werden hiemit aufgerufen, 
innerhalb 3 Monaten bei hiestgem Oberame sch zu stellen, widrigenfalls sle die Confisration ihres 
Vermögens zu gewäctigen haden. Und zwar wird zum erstenmal aufgerufen von Jasbb##uß, Ober- 
Keinbacher Staabs: Joh. Mayer. Zum deoilten, und letztenmal von Escbelbach: Johann 
ich. Hohbach. Kös. Oberamt. 
Oebringen. Der abwesende Conscripelonspflichtige, Jobann Cbriftian Reicherr. Spurius, 
von Kirchensall, welcher nach der Musterung von 1812. sich entfernt, und dei der Musterung des 
Jabrs i313. ch nicht gestellt hat, wird durch segenwärtige ECeiktal, LKadung unter Anberaumung ei- 
nes 4 monatlichen Termins um so mehr jur unverzüglichen Räkkehr in seine Heimath und Stellung 
vor das ihm vorgesezte Oberamt aufgeserdert, als im Falle späterer Stellung er geschärftere körper- 
liche Strafen, verlängerte Militairdienstzeit, und nach Ablauf der vorgeschriebenrn Gristen die Con- 
fiscation seines aegeneren und des ihm während seiner gesezwidrigen Abwesenheic noch künfrig 
anfallenden Vermögens unvermeidlich zu gewarten habe. Kön. Oberamt. 
Tettnang. Pe#rmög allerhöchsten Deccets Könlgl. Hochpreisl. Justiz, Section vom 18. ot 
Praes. 35. Febr. d. J. wird der Conscriptionsoflichtige Joseph Anton Frommlet Bauer von Bro- 
chenzell, welcher sich noch vor Emanlrung der aten Conscriptions, Ordnung von Haus enkferne hat, 
jzum zweitenmal unter dem Präsudis, daß sein annotirtes Bermögen werde confiscirt werden, aufge- 
fordert, innechalb 4 Menaken in sein Heimwesen zurückzukehren, und ach vor unterzeichnetem Ober- 
emt zu Kellen. Kön. Obrramt.
	        
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