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Mictwoch den 9. Mev. von Oetingen zu 160 Stük, von der Stadt Munderkinsen zu zzo Stäk,
von Heufelden zu 150 Stük, von Niederbosen zu 109 Stäk. Donnerstag den 10. Ne. von
Schwörzkirch zu 100 Stük, von der Stadt Ehingen zu 400 Stüf, von Baach iu 180 Seük.
Samstag den- 1a. Rov. von Hundersngen zu 130 Stück, von Grieslugen zu 150 Stük, von Fran-
kenhofen zu 130 Stäk, von Thalheim zu 200 Stäk. Moncag, den 14. Nov. von Deppenhausen
u 150 Stäk, von Berg zu 95 Stük, von Wernau zu too Stük, von Erdach zu 400 Stük. Die
o- baben sich daher an gedachten Tagen und zur bestimmten Stunde mie obrigkeitlichem
engnissen uber Vermögen und Prädikat versehen, auf dem Rathhaus dahier einzufnden. Den 25.
kt. 18314. Koͤn. Oberamt.
Mochenthal. Da der Pacht der herrschaftlichen Ziegelhuͤtte nebst den dazu gehoͤrigen Guͤtern
zu Mochenthal, auf Lichime 1815 zu Ende gehr, so #nd wir durch das höchste Dekret vom 13. Olt.
I. J. angewiesen worden, eine neue Aufstreichs= Berhandlung auf § Pachtsahre damit vorzunebmen.
Das Perleihungs. Objekt besteht in der Zieglers= Wohnung samt Rindviehstall zunächst dem Schlot
Mochenthal, und einer besondern Frucht und Futter, Scheuer innerhalb der Hofgebaude nebst Wasch-
baus und Bakofen, sodann der iegelhürte mit dem Kalkofen am Fu#ßz des Hügels, à Ichrt. z Vrt.
40 Ruth. Baum= und Gras, Gärten, 5 Ichr. 3 Vril. 66, Ruth. zehendfreien Aekern, und den bend,
tbigten Leim, und Kalkstein: Gruben. Auch erhält der Pächter fährlich 20 Klft. Laubholz unentgeld=
lich aus herrschaftlichen Walrungen und als Inventarien Stüke das vorhandene Liegler, Geschirr.
Oieses wird den Liebhabern bekannt gemacht, mit dem Anfügen, daß die Verhondlung den 23.
Nov. Vormittags Uhr in dem Schloße zu Mochentbal vor sich gehen, aber niemand zur bicication
zugelassen werde, der #cch nicht durch legale obrigkeitliche Jeugnisse ausweisen kann, daß er eine
Caution an liegenden Gütern oder gerichtlich versicherten Capitalien, und zwar se groß, als der
4 fache Betrag des kocariums auf 1 Jahr i#t, leisten känne, und überdieß ein gelernter Ziegler
sepe. Den 28. Okt. 1814. Kön. kandvogtel-S#teucramt Alp, und Cameral, Verwaltung
Zwiefalten.
Täbingen. Die Sommer, Schaasweiden von Dutzlingen und Immenhaußen werden bis Dien-
ag den 6. Nov. d. J. auf 3 Jabre verliehen werden. Erstere trägt zso, lestere aber 13o Stük
Schaafe. Die Liebhaber mögen sich auf dem Nethhaus in Tübingen Morgens 10 Uhr einfinden.
Den 26. Okt. 1614. Kön. Oberamt.
Winnenden. (Wiederruf der Schaafwasd, Verleihung auf dem Degenhof am 123. Nov. und
Festsetzung eines anderwärtigen Vermine), Da die in diesen Bladteern Nro. 47. unterm 2°. Okr. ein-
gerükte Verleihung der Sommer= und Winter= Schaafweide auf dem Degenhof, welche mit 2e0
Stük beschlagen werden darf, nebst den zundchst dem Hof liegenden 13 Morg. Wlesen, einem be-
sondern Platz zum Aufbewahren des Furters, auch Wohnung für einen Beständer oder dessen Kneche
in einem der hereschaftlichen Häuser auf dem Hof auf § Jahe, „nemlich von i815 1818. eingette-
tener Verhaͤltnisse halber nicht am Samstag den 12. Nov., sondern erst am Samstag den 26. Nov.
d. ,J. Bormittags s# Uhr auf dem Degenhof statt finden wird, so macht man dieses biemit allgemein
bekanne, und bemerke noch, daß die Auffarth a Tagt vor Georgii 1845. geschehen kann. Den 31.
DOft. 1814. Camcralame.
Kinzelsav. In der Nacht vom a4. auf den as. d. M. wurden aus der Pfarrkirche zu We-
sternbausen, mittelst gewaltsamer Erbrechung der Kirche, und Sacristei= Thüre, folgende Sachen
entwendet: Eine Capsel zur Monstranz, ein grünes Mesigewand mie Stol und Wanipel mie weißen
Borten, ein rothes dito nebst Stol und Manipel mit rothen seidenen Borten, 3 weite dito mit Stol
und Manipel, ein schwarzes diro mit weißen leinenen Borten, 6 Corporalien, 4 Alben, nebst 4 Hu-
meralien, Chorräcke, eine Handzwehle, ein Alrar, Tuch mit Spizen, 5 blaue Ministranten NKök-
chen mit rothen Krägen und gelben Borten, ein rorbes dite, 2 schwarze dito, 4 Cbor, Hemdchen füc
die Ministranten, ein rorb gestreiftes Scandar, Kleidchen, ein dito von rorbgestreistem Jeus. Hoch-
und Wobllöbl. Oberämcer und Polizei= Behörden werden ersucht, zur Enedeckung und Einlieferung
der unbekannten Diebe und der gestohlenen Sachen möglichst mitzuwirken. Dn- Or. 1814.
n. Oberamt.