Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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von da, Kl. von Jakob Burger, Mezgermeister von Weissach, Bekl. ex cap. duaß detere 
unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten. 
  
Ueber das im Königreich befindliche Vermögen des bei dem vormaligen Cavallerie= 
Regiment Nr. 4. Jäger König, gestandenen vormaligen Ober-Lieutenants Schenk v. 
Winterstedt, aus Zell in Hannover gebürtig, ist ein förmliches Conrurs-Verfahren 
erkannt, und Montag der 7. Merz d. J. zur Liquidation der Schulden und zum Ver- 
suche eines Nachlaß-Wergleichs anberaumt worden. Die Glaubiger des gedachten Schenk 
v. Winterstedt werden daher hiemit bei Strafe des Ausschlusses vorgeladen, an dem be- 
stimmten Tage Vormittags 9 Uhr in dem Sessions-Zimmer der Justiz-Section des 
Königl. Kriegs-Departement entweder persönlich oder durch gehörig, und zum Abschluß 
eines Vergleichs besonders Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen rechtlicher 
Ordnung nach zu liquidiren, und sich des weitern zu gewärtigen. Stutegart, den 7. 
Jan. 1814. Justiz-Section des Königl. Kriegs, Depart. als Ober= Kriegsgericht. 
Do der vormalige Königl. Württembergische Ober-Lieutenant Friedrich Georg Carl 
Schenk v. Winterstedt, aus Zell in Hannover gebürtig, eine bedeutende Schulden- 
last im Königreich zurükgelassen hat, und daher über sein allda befindliches Vermögen ein 
förmliches Concurs-Verfahren erkanm worden ist; so wird derselbe zufolge allerhöchsten 
Befehls hiemit edictaliter und peremkçorisch vorgeladen, binnen 6 Wochen a dato) wovon 
ihm 14 Tage zum ersten, 14 Tage zum zweiten, und 14 Tage zum dritten und lezten 
Termin anberaumt werden vor der unterzeichneren Stelle um so gewisser zu erscheinen, 
und über die gegen ihn vorliegenden Forderungen Auskunft zu geben, als nach Verfluß 
dieses Termins, der vormalige Ober-Lieutenant Schenk v. Winterstedt erscheine oder er- 
scheine nicht, ergehen wird, was Rechtens ist. Sturtgart, den 7. Jan. 1814. 
Justiz-Section des Königl. Kriegs-Depart. als Ober, Kriegsgericht. 
  
Se. Königl. Mas. haben allergndigst geruht 
vermög allerhöchster Ordre vom 11. Jan. die Premier-Lieutenants, Steiner, ö. 
Backmeister, vom Infanterie-Regiment Nr. 8, Schmid vom JInyfanterie-Regimene 
Nr. 5. Prinz Friderich, v. Faber, vom Leib-Infant. Regiment Nro. 1), v. Eyb und 
v. Schweißer, vom Infant. Regiment Nr. ö. Prinz Friderich, zu Staabs-Capitains; 
die Feldwebels Weisschädel, Braun, Banschek und Unterossizier Desecker, 
sämtlich vom Invaliden-Corps, ferner die Feldwebels Steinle, Küler nuod Hafner, 
vom Infant. Regiment Nr. 8, zu Secondlieutenants bei den Cand-Regimentern, und 
aus dem Caderen= Institut die Cadets Romerio, Glaser und Weisser zu Se- 
condlieutenants beim Infanterie-Regiment Nr. 5. Prinz Erdercch: 
den Page v. Gemmingen und Cadet v. Forstner zu Second-Lieutenants beim 
Leib-- Infaut. Regiment Nr. 1. zu ernennen, ferner « 
denvokmaligenHerzoglichNassauischeuPkemieULieutenantPaillonalsfolchem 
bei einem Land-Regiment anzustellen.
	        
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