Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Mochenthal. Da der Pachr der herrschaftlichen Ziegelbuͤtte nebst den dasn gehörigen Gücern 
Mochenthal, auf Lichtme# 1815 zu Ende gehe, so ##nd wir durch das höchste Dekret vom 15. Okt. 
Fal. onsewiesen worden, eine neue Aufstreichs= Verhandlung auf 6 Pachtfahre damit vorzunchmen. 
Oas Verleihnags, Objekt besteht in der gieglers. Wobnung samt Rindviehstall zunächst dem Schloß 
Mochenthal, und einer besondern Frucht und Futter, Scheuer innechald der Hofgebäude nebst Wasch= 
baus und Bakofen, sotenn der Ziegelb#tts mit dem Kalkofen am Cutz des Hügels, 2 Ichrt. 3 Vrt. 
4% Rurh. Baum, und Gras, Gärten, 3 Ichrt. 3 WVrtl. 66, Nuth. Febendfceien Aekern, und den benö- 
tbigten Leim, und Kalkstein, Gruben. Auch erhäle der Pächter fährlich 20 Klft. Laubholz unenegel- 
lich aus berrschaftlichen Waldungen und als Inventarien, Stäke das vorhandene Jiegler= Geschier. 
Oieses wird den Liebbadern bekannt gemacht, mit dem Anfügen, daß die Verbondlung den 33. 
Noo. Vormittags 9 Uhr in den Schloße zu Mochenthal vor sich sehen, aber niemand zur icitation 
zugelassen werde, der ch nicht durch legale obcigkeitliche Smugus EIIIIIII 
Cantivn an liegenden Suͤtern oder gerichtlich versicherten apitalien, und zwar se groß, als der 
fache Betrag des kocariums auf 1 Jahr it#, leisten könne, und überdieß ein gelernter Jiegler 
K#c. Den ag. Okt. 1614. Ko#l. kandvogteis Steueramt aug- , yskduCamerabBerwauuug 
wicfalten. 
Mänstugen. Dle zum hiesigen Cameralamt geboͤrlge Schaafwaide in Mariaberg, welche 
450 GSiuͤck Zuchtwaar ertraͤgt, soll nebst deu haͤlftigen Pfoͤrchgenufßß und 10 Mannsmad naͤchst an 
edachtem Kloster gelegenen guten Oerbans Wielen Nach allechöchstem Decret wieder auf 3 Jahre nem- 
ich von Georgi# 19°5 big 2318. an den Meistbietenden verlichen werden; wozu Freitag der :5 Nov. 
bestimme ist. Man machr vun dieses Vorhaben öffentlich bekanne, und lader die etwaigen Liebhaber 
mit dem Anbang ein, daß ste sich an gedachtem Tag Mergens * Ubr in dem Kloster= Gedäude zu 
Mariaberg einzufinden, und sich vor der Verhandlung mit den erforderlichen Concesslons. Briefen 
und Jeugnissen wegen Einlegung einer Caution ausuweisen baben. Den . Nov. 21314. 
Stenerrach der kandvogtei Alp und Cameralverwalter zu Münfingen. 
DOunbülber- Hof. Durch das höchste Dekret Köntgl. Depattem. der Finanzen, Sektien der 
Krondomainen, vom 15. Okt. I. J. #nd wir legitimirt und angewieseu worden, mit dem berrschaft- 
lichen Maiereigur, der Fiegelbücte und Schäferei iu Ohnhülben, deren Bestand auf Lichtmeß 1818. 
u Ende gehr, eine neue Verleihung auf ?? Jahre im Weg des gesezlichen Aufstreichs vorzunehmen. 
Hleses efsm liegt auf der Alp, 2 Stunden von Jwiefalten, ond beareift in sich A.) Zebäude: 
Wocbngebiude für 3 Hausbaltungen, #s große Scheuren, binlängliche Stallungen und Kurterböden, 
Schaafbans, Wagenschopf und eine Kapelle, alles durch eine Mauer eingefaßt. B.) Göter: 
2) Baum und Grasgärten, auch Hanfländer 7 Morg. 4# Brel. 81 Rutb., b) Wiesen 45 Mocges 
4 Rutb., c) Desch= Aeker 34: Morg. a1 Brél. 11 Ruth., 1)) Wechse ##lder 6 Morg. 1 Bril. 
141 1 Reh., e) Watden und Sgarten 334 Morg. 34 Vrtl. 10. Ruthen, jusammen 634 Morg. 34 Brr. 
Rurben. C.) Die Stunde vem Hof etferate Ziegelbüt#t# mit einem Kalkofen: bl.) Die 
Schäferei, auf welche 230 Stak Gölt= oder 170 Stük Zuchtwaare aufgeschlagen werden dürfen- 
Das Gut wird in 3 Theilen, verliehen, und zur ersten Helste der Betrieb des BLiegel, und Kalkofens 
Seschlagen. Sämtliche Gebaͤude und Güter sind in gutem Zastande und Zau, und werden den Be- 
Kändern Zehend und. Stenerfrei mie mebreren Inventarien" Seücken an Fuhr, und Liegler, Geschirr 
ãberlessen. Dieses wird mit dem Bemecken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Verhandlung 
Dienstags den 3z. Nov. Bermittass ? Uhr zu Obnhölben vor sich gehe, und nur solche zur Licicer 
Lion zusclassen werden, welche das Württembergische Unterthanenrecht besieen und durch legale obrig, 
Feitliche Zengnisse ausweisen, dat ste gute Haushälter und in der kandwirthschaft erfahren seien, 
auch eine Caution an liegenden Gütern, oder gerichtlich versicherten Capicallen, welche dem n—es 
ricen Betrag des Pachigelds gleich ist, aufrecht machen und die sonst erferderliche Kosten beftreiten 
können. Den 28. Okt. 1814. Kön. Landvostei= Steneram * urd Cameral, Verwaltung 
wlefalten. 
Ebingen, Wannenkbal. Jufolge allergnädigsten Befebls Königl. Ho isl. i 
Kondomainen vom 4. Sept. k. J. soll das herrschaftl. Hofgus Ober, und t“x.“3
	        
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