Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Conscriptions-Orbnung vom Jabr 1809 sich entfernt, und weder bei der Musterung des Jabrs 1810 
und 1311. noch bisher sch gesteilt baben, werden in Gemäsheit allerhöchsten Befehls vom 19. Oke. 
und gegenwarttg te. Nor. d. J. durch gegenwärtige Ediktal, kadung unter Anberaumung eines Amo, 
natlichen Ternuns zur Erscheinung vor Oberamt und Vertheidigung über ihre Abwesenheit mi#t der 
Bedrebung auffordert, daß sie im Nichterschelnungsfalle die in den neuesken Conscriotlons, Gese- 
len bestummten Strafen der Confiscation, ihres gegenwärtigen und während ihrer Abwesenbeit ihnen 
anfallenden Vermögens, auch einer verlängerten Dienstzelt oder geschärfter körperlicher Strafen sch 
zu gewärtigen balen, und zwar: zum dritten" und letztenmal: Jos. Ant. Sigg, Schreiner aus Rä, 
ibenberg, der Schul'beisserei Wurzach. Zum erstenmal: Jos. Grek, Bedienter aus St. Johonn, 
der Schultheisserci Mooshausen. Kön. Oberamt. 
W#euttlingen. Da nachbemerkte zwei Conseriptionspflicheige des hiesigen Oberamts-Bezirks, 
welche nach Promulgation der Conscriptions-Ordn#ung von 1806. aber vermuthlich noch vor dec neuern 
von 109. sich enefernt, haben, auf die an se erlassene 3 malige Citation nicht jurükgekommen ftud, 
##o in in Folge allergnädigsten Befehls Königl. Juniz, Section des Hochpreisl. Kriegs. Departemen! 
vom zz. Olt. 1312. ihr Bermögen nunmehr aufgezeichnet worden, und werden sle nun unter Bedro- 
bung der wirklichen Conftscation desselben hiemit zum leztenmal aufgesordert, Iinnerhalb 4 Monatcn 
in ihrem Heimwesen sich einzusinden. Ben Neuttlingen: Joh. Ge. Bihler, Mezger. Von 
Unterhausen: Jak. Wörner. Kön. Oberamc. 
Reuttlingen. Da nachbenannte Consersdir#te aus dem hiesigen Oberame, welche nach Pro- 
mulgation der Censcriptions-Orbnung von 1606. aber vor der neuern von 1809. Lch entfernt haben, 
deren Vermögen weil le auf die erlassene 3malige Citation niche zurükgekommen find, bereics anne- 
t#irt ist, und der mit dleser Anzelge erfelgten iten und aten Cnmarion wieder nicht Efelg haben, so 
werden sie unter Bedrohn der Confiscation desselben biemit zum dritten" und leztenmel aufgefor- 
dert, innerbalb à Monaten in ihrem Hemwesen zu erscheinen, nemlich von Grotengstingen: 
Mich. Wälder, Schäfer. Bon Kleineogstingen: Goul. Spohn, Schußer. Von Pful- 
lingen: Joh. Ge. Tröster, Schmiy. Kon. Oberamt. 
Riedlingen. Der im Ausland beflodliche diestge Bürgersohn Ignat Mayer, Kaufmann, 
wird zur Folge allerböchsten Befehls Königl, Kriegs, Departemenes Jasi#z-Section vom a. Okt. 
d. J. hlemit zum erstenmal ediktallter zur Rükkehr in sein Heimwesen unter Bedrohung der Confisca- 
Ne# seines Vermögens und Verlutt des Unterthanenrechts aufgefordert, und demselben biezu ein Ter- 
min von 4 Monaten anberanmt. Kön. Oberamt. 
Rottenburg am Reckar. Der om 2. Mo. b. J. eusgehobene Rekrur Caspar Gollbofer, 
Weingärtner von Nettenburg, 23 J. alt, 11 gol, 4 Ein. gros, int noch vor der Assentirung auf dem 
Transport nach kudwigeburg entwichen. Verner haben sich bei der gedachten Aushebung gar nicht 
gestellt: Joh. Ge. Adis, Bek, 19 J. alt, 14“ 3“ grog, und Franz Borgias Oiebold, Wagner, 
J. alt, 13“ % sroß, beide von Rottenburs. Sebast. Haldenwang, von ÖHfterdingen, Weber, 
10 J. alt, 14“ 3“ großt. Jak. Heinrich, Schumacher, 22 J. alt, 41 Na in. grotz Franz Eales 
Schübel, Sailer, 13 J. alt, 10“ 8“ grotz; Ignaz Schneider, Schneider, 31 J all, 10/ groß; 
nad Joseph Teufel, Schneider, 23 J. alt, 9 Lol 3 kin. gros, diese à von Rottenburg. 5P Toma, 
von Wendelsbeim, 1° J. alt, 9 Joll 3 kin. groß. Magnus Gramer von Hailsingen, Bierbrauer, 
3 J. alt, Joll 1 Pin groß. Samttliche Ortsodrigke#en werden ersucht, nicht nur auf gedachten 
Deserteur Gollbofer (ondern auch auf die der Aushebung s#ch ungebührlich entsogene Individuen 
fahnden, sle im Betretungsfall arretiren, und hieher einliefern zu lassen. Den Dec. 1814. 
u. Oberamt. 
Roctwetl, Nachbenannte abwesende Militairpflichrige aus dem Oberamt Rottweil, welche 
nach der Musterung von 1311 sich entfemt, und bei der Jabres. Musterung vom Jahr 1812. 1813. 
und 1814 sich nicht gestellt haben, werden durch gegenwärtige Ediktal, radung unter UNaberaumung 
beines 4menatlichen Termas respect zum Ersten- Swciten, und Drittenmal um so mehr zur urwer- 
lüglichen Rückkehr in ihre Heimath und unverweilcen Stellung vor das ihnen vorgesezte Königl. 
  
 
	        
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