Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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elnstweilige Befreiung noch Anspruch michen können, Saben ben Anfang u. dle gesezsiche Dauer der Lehr- 
zen durch oberamtlich bestirigte Zeugnisse darzuthun. Alle jene, die Gründe auf eine Berüksichtigung 
bei der Au“bebung vorzubringen habden, müssen selche bei der Musterung vorlegen, indem sic dam# in. 
der Folge nicht mehr gebdrt werden. Alle Hochldbl. Oberämter und Polizei-Behdrden werden hiemit er- 
sacht, alle aus dem Oberamt Oehringen gedürtige Waffenpflichtige in dem Alter von 18 bis 25 Jahren 
Jjur Musterung zurükzuweisen. Den 19. Dec. 1614. Kin. Oberamt. 
.Urach. Mit dem Anfang des künfeigen Monaks Januar wird auch in hiessgem Oberame die 
Jahrs,Musterung beginnen, wobel alle Consceiptionspflschztteen on 18 bis 38 Jahren, beedes ein- 
schltetlich, in so ferne sle nicht durch frübere allerhöcbste Bestimmungen dispensirt find, verfönlich zu 
ersmeinen haben. Zugleich were#en alle Hoch- und Wobllöbl. eobrigkeitliche Behbrden geliemend er- 
suche, alle in ihren Bezirken sich aufbaltesde in das disseitige Obecamt gehörige Indioiduen zur un- 
gesaumten RKüktehr in ihre Heimatp andalten zu wellen. Den 17. Dec. 1614. K. Oberamt. 
Vatbingen an der Enz. Die Jahrs-Musterung wird in dem hiesigen Oberamt am a. Jan. 
1815. ihren Anfang rehmen, und haben bei sol #er nach allerb. Bestiumuns die Contcriptionsoflichti= 
ge, welche vom i. Aptril i790 bis zi. Mers 1797 gebohren sind, mitbm in einem Alter von 16 r is 
as Jahren ftehen, und von diesem AÄlter auch die aus Koͤnigl. Militair - Diensten entlafsene Jadivi- 
dnen obne Unterschied, ob die Sntlassung wegen Familien= Verbälcmifsen oder Gebrechen etfolãt ist, 
persoͤnlich zu erscheinen, weswegen solche bei den in den Conscriptions-Gesezen bestimmiten Strafen 
aufgefordert werden, sich so in ibr Heimwesen ju begeben, daß sir am 2. Jan. 1315 bei der Muste“ 
rung erscheinen können, von dieser Alter-Claße aber diesenige, welche nach den Gesesen von der per- 
sönlichen Stellung eximirt find, aufgesordert, die gesezliche Urkunde noch vor dem aten Jan. 115. 
einzusenden, damut solche bei der Musterung gewärdigt werden können. Alle weiter unter dem Alter 
von 0 Jabren Kehende Confcriptionsstichiige ader werden ange vielen, ihren Aufenthalt ihren El- 
tern, Verwandten und Pflegern anjuzeigen, damtt diese bei der Musterung die erforderliche Auskunse 
geben kömen. Z03eich werden alle Hoch, und böbl. Obrigteiten ersanhe, feinemo iesigen Ober- 
An # geburtigen Conscript on #pflicheigen nach der Musterung ehne ein neues Cere,# e#en Aufenthalt 
gestalfen. Den 14. Dec. 1814. era 
Waldsee. Die Jahrs. Musterung und Reviston der Conseriptions-kisten im biestgen Oberame 
  
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Drird mit dem 9. Jan. 1515. idren Anfans nehmen. Es möossen bei derselden alle Militairpflichtige 
don 13 bis 25 Jabren unfehlbar erscheinen, wldrigenfalls sle sich den in den Gelcien bestimmten Stra- 
'en aus###e. Diesegige von ibnen, wesche nach den bestebendes aller höchst. Berordnungen von der per- 
täu#ichen Steslung d spenstri sund, haden auf diesen Termin die erforderliche Zeugnisse über Anstellung, 
Maas und physsche Zes,#fe heit einzusenden. Zugleich werden alle Obrigkeiten ersuch", die aus 
bicligem Obtremt gebürtigen jungen Leute von obigem Alcer, auf den beitimmt. Term'nen ihre Heie. 
n. alh zu weisen. Den 4(7. Dec. 1614. n. Obetanit. 
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Saulgau. Altshausen. Eine im Jabr 1771. von der damalig Loͤbl. Reichsstadt Lindau ge- 
cgen die damalige Reichs-Land-Commende Alrshausen ausgestellte Schuldverschreibung von 6000 fl. 
wobei der Zius- Termin auf den 1. Dec. à 4 pro Cent elicht. ist wahrschemuch durch die Länge der 
Zen verlohren gegangen. Auf Requisition der Kdnigl. Kef: und Domainen= Kammer, welcher das Eis 
gemhum dieses noch in 2000 fl. bestehenden Capitals zusteht, wird der unbekannte Innhaber der ver- 
obren gegangenen Schuloverschreibung aufgefordert, solche bionen sechs Monaten gerichtlich zu pro- 
du. iren, und seine Ansprüche darauf zu er eeisen, warigeafels nach Verfluß dieses Termins diese 
Schuldverschreibung in Bezug auf den Cap. als -Antyeil 4 2000 fl. für ungüllig und erloschen erklärt 
wird. Den 12. Dec. 1314. Kön. Oberamt. 
. Ellwangen. Oer bevorstehende kalte Markt wird wie bisber in der Woche nach dem Drei- 
königsfent, künftigen Jahrs, und zwar der Pferde, Markt am Mentag und Oienstag den 9. und 10. 
Jannar, der Nindolehmarké am Mittwoch den 11, und der Krämermark, am ##. Jansar abgchale
	        
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