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weiler unb Schmalegg. Am Dienstag den z. Jan. dle Oberschulthetsserelen Wolkertsweiler n. Eschach
1:T Auf den hhaus in Ravensburg. Am Mittwoch den 4. Jan. die Oberschultheissereen
Boschen und Waldburg im Gasthof zum Lewen in Aledorf. Am Donnerstag den s. Jan. die Ober-
chultbeissereien Schußen und Schlier im köwen zu Altdorf. Am Montag deu s. Jan die Ober-
chulthe#sercien Blizenreute und Hof im 25wen zu Altdorf. Am Oiensteg den 140. Jaon. der GEleken
Altdorf, im Löwen daselbst. Am Mittwoch den 11. Jan. die Oberschuleheifsereieß Bod#egs und
Grünkraut auf dem Rathbans In Au, und am Doanerstag den 12. und Freitag den 13.
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Jan, die Oberamtsstadt Ravensturg auf dasslsem Rathhaus. Semtliche Militairpflichcige, welche
dis den 1. April 1½15. das 181e Jahr erreichen, und bis dahin das ate Jahr noch nicht zurückle-
gen, werden andurch aufgefordert, sich an den oben estzggletteh Taͤgen und Otten jedesmal fruͤb
7 Ube um so gewißer personlich einzufnden, als alle bei Vocnahme des Geschaͤfts nicht Anwesende
Unochs#chtiiche Strafe zu gewarken haben; auch müfsen sch bei dieser Musterung alle Iim Jadr 1844
enelassene Soldaten oyne Rölsscht des Alters perfönlich einfinden, und thre Entlassungs- Schei-
ne und Abschiede vorlegen; diesenige Milicairpftichtigen von 18 bis #5 Jabren Miasgen welche
gelezlich von der perlönlichen Stellung bei der Musterung dispensir# (Und, haben ihre Mtattons und
Metz= Urkunden bech vor dem 1. Jan. an ihre Eltern, Pfleger eder Verwandte einzuschlcken, und sol,
cbe durch dieselbe bei der Musterung vorlegen zu lassen., Hugleich werden alle Hoch- und Wohbflöbl.
Obrigkeiten ersucht, die aus diesem Oberamtsbezirk gebuͤrtige Militgirpflichtige von i8 bis as Jah-
ren auf odige Jeit nach Haus in weisen, und keinem den längern Aufenthalt zu gestanen, der sich
nicht mic einem neuen Conscriptlons, Cerriftkat ausweisen wird. Den 18 Dec. 1814. Oberamt.
Roctenburg am Reckar. Die Musteruns der Militairpflicheigen und Reoiston der Conferio=
tlons. Listen fuͤr das Jaht 1815 wird in dem disseitigen Oberamtsbezirk am 2. Jan. 1815 ihren An-
fang nebmen. Alle von Haus abwesende Conferibirte vom zurückgelcgten 16ten bis noch nicht vollen-
detem 25ten Jahr werden daher aufgefordert, längstens bis zum #. Jan. sich nach Haus ju begeben,
und bei der Musterung gehörig zu stellen, oder im entgegen gesezten Fall der gesezlichen Strafen ge-
wärtig zu seyn. Von dem persönlichen Erscheinen sind jedoch dispensich, die in den theologischen
Seminarien befindlichen Subjekte, die auf der Universität Tübingen Studirende, die angestellten
Provisoren und Famuli, die im Schullehrer, Seminarium zu Eßlingen beßindliche Subjecte, die exa-
minirte und angetellten Substitmten, die Schreiberei, Incipienten, und endüch die in der Köngl.
Porcellgin- Fabrik zu Ludwigsburg defiudlichen Eleven, bei welch allen es genugt, wenn sie eine Ur-
kunde über lor Meßz und ihre Tüchtigkei von dem bereffenden Oberamt ibres Aufenthalts einfen-
den. Jugleich werden alle obrigkeitliche Behörden ersucht, die aus dem bieslgen Oberamröbezirk ge-
bürtige junge Leute von dem gedachten Alrer nach Haus zu verweisen, und seden, der sch nach der
Musterung ohne ein neues oberomtliches Certificat antreffen lassen wird, arretiren, und hieber aus-
liesern zu lassen. Den 2z. Dec. 1614. Kön. Oberamc.
Sulz. Die jährliche Musterung der Conseriptionsoflicheigen Mannschafe von 18 — 35 Jahbren
nimme den a. Jan. in bieslgem Oberame den Anfang, und wird die folgende Tage fortgesezt. U##
von Haus abwesende von senem Alter werden aufgefordert ssch in ihr Heimwesen zu begeben, worut-
ter auch diejenige verstanden Und, welche mit bedungtem Rüktritt in die Conscriptionsvecbälknisse der
Königl. Milicairdienste entlassen worden. Oie von der persönlichen Stelluns befreite Indroidnen ba,
ben die gewöhnliche Urkunde von ihrem Meß und phystscher Tüchtigken einzjusenden. Den 25. Dec.
1814. Kon. Oberamt.
Tübingen. D auf allerhöchsten Befehl die Musterung der Conscriptionspälichtigen mie dem
Agfang des Jabr 16#1#15 wieder beginnen soll, und dabei dicjenige erscheinen mössen, welche am 1.
Aoril 1815 dat 16te Jahr zurükgelent und das 2öste noch nicht vollendet haben, so werden biedurch
#alle Conscriptienspe#echtige von diesem Alter, die von dem Erscheinen bei der Musterung nichr durch
dic vorliegenden allerhöch t#e#n Vererdnungen dilpensirt sind, ausgefordert, sich sosleich nach dem neuen
Jahe in threm Heimwesen ganz zuverläsig einzufinden, welches auch diesenige begreift, welche unter
Vorbebalt fernerer Militalrrezchtigkeit aus dem Militairdicust entlassen worden sind. Zuzleich wer-
den alle resp. Hoch= und Wrhllöbl. Politei, Cir#leg ersucht, alle drelenige Conscriptionspfirchige des