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zu Ober- Faugstect, Bekl. Aten, Entsch#digung vg eines in der Gewäbrzeit gefallenen
Pferdes betreffend, wurde unter Aufhebung des erstrichterlichen nichtigen G. ken## auf
Beweis erkannt. lb. eod.
3) In der Appellations Sache von Freudenstadt zwischen den Erben des Bücger,
meisters Johann Jakob Renner zu Dornstetten, Bekl. Producten, Reproducenten, N###l
lanten und Mltappellaten an einem, sodann den Erben des Adlerwirehs Gotefr# .n
ner zu Dizingen) Klágern, Producenten, Reproducten, Appellaten und Mitappellauten m
andern Theil, verschiedene Forderungen aus einer Ochsenlieferungs-Gesellschaft betreffen,
wurde die Urthel voriger Instanz mit Modisication bestätigt. Sturtg. den 30. Dec. 191.
4) In der UAppellations-Sache von Spaichingen zwischen den in alis gena. #nen El-
ben des Carl Hehl von Schömberg, Bekl. Anten, und Johann Schiller & Cons. eben-
daselbst, Kl. Aten, Erbschafts-Ansprüche betreffend) wurde die Urthel voriger Justanz re-
formirt. Stuttgart, den 5. Jan. 1814.
Ueber das im Königreich befindliche Vermögen des bei dem vorstaligen Cavallerie=
Regiment Nr. 4. Jäger König, gestandenen vormaligen Ober-kieucenants Soenk v.
Winterstedt, aus Zell in Hannover gebüreig ist ein förmliches Concurs-Verfahren
erkannt, und Montag der 7. Merz d. J. zur Liquidation der Schulden und zum #r-
suche eines Nachlaß= Vergleichs anberaumt worden. Die Glaubiger des gedachten Schenk
v. Winterstedt werden daher hiemit bei Socrafe des Ausschlusses vorgeladen, an dem b.-
stimmten Tage Vormittags? Uhr in dem Sessons= AAmmer der Justiz-Section des
Königl. Kriegs-Departement entweder persönlich oder durch gehörig, und zum Abschluß
eines Vergleichs besonders Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen rechrlicher
Ordnung nach zu liquidiren, und sich des weitern zu gewärtigen. Stuttgart, den 7.
Jan. 1814. Justiz= Section des Königl. Kriegs-Depart. als Ober-Kriegsgerichr.
Da der vormalige Königl. Würctembergische Ober-Lieutenant Friedrich Georg Carl
Schenk v. Winterstedt, aus Jell in Hannover Lebürtig, eine bedeutende Schulden-
last im Königreich zurukgelassen hart, und daher über sein allda befindliches Vermögen ein
formliches Concurs-Verfahren erkannt warden ist; so wird derselbe zufolge allerhöchsten
Befehls hiemit edictaliter und peremtorisch vorgeladen) binnen 6 Wochen a dato, wovon
ihm 14 Tage zum ersten,) 14 Tage zum zweiten, und 14 Tage zum dricten und lezren
Termin anberaumt werden, vor der unterzeichneten Stelle um so gewisser zu erscheinen,
und über die gegen ihn vorliegenden Verberungen Auskunft zu geben, als nach Verfluß
dieses Termins, der vormalige Ober-Lieutenant Schenk v. Winterstedt erscheine oder er-
scheine nicht ergehen wird, was Rechtens ist. Stuttgart, den 7. Jan. 1814.
Justiz-Section des Königl. Kriegs-Depart. als Ober-Kriegsgericht.
Sttaf- Erkenntniße des Königl. Criminal, Tribunals.
Ad Mand. Secr. Hegiae Maj.
Unter dem r. Dec. ist der zu Ellwangen in Untersuchung gekommene Joseph Weinreu-
ler von Steinw'iler) wegen ehebrecherischen Conenbingts, ön zehenmenatlicher Fest. gs-