Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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von Waaren, die nicht nach Frankreich eingeführt werden duͤrfen, XII. 68. Bestrafung der Ver- 
fehlungen beim Abladen der dem Zoll unterliegenden Waaren, 473. Verzeichniß der durch die 
Post oder durch Fubrleure zu ver'endenden Waaren= Artikel, 569. Verbelenes Zusammenpacken 
verschiedener Waaten gegen die Posigeseze, XIII. 116. Vorlegung der Frachtbriese von den i#m 
Reich verführt werdenden Waaren, XIV. 407. Vergi. Colonialwaaren, Handel 1c. 
Wagen. Nibere Josturpungen das Chausseegeld vron den Berner-Korb= eern= und Bauern-Wa- 
en betr. 565. 
X . Streitigkeiten daruüͤber werden an das K Jufliz- Ministerium verwiesen, XI. 333. 
Waisen- Tassen. Koͤnigl. Commission zur Oberaufsicht uͤber dieselben, XIV. 311. 
Wailfenhauser. Verordn. den Einzug und die Lieferung ihrer Gefaͤlle betr. Xl. 31. Neue Eintheilung 
der Obereinbringereien, ebend. Verbot der Annahme und Einsendung alter franzbs. Thaler, die 
das Gewicht nicht haben, 160. Monirung der räkftändigen Gesälle und Rechnungen, 2768. 462. 
Ordnung für die beiden Waisenhäuser zu Stuttgart und Ludwigsburg, 
517 f. Verordn, wegen Ablegung der Rechnungen, und Eintreibung der Austtände J II. 6. 
271. XIII. 91. 373. Errichtung eines musikalischen Lehr-Instituts im Stuttgarter Waisenbau- 
se, XII. 16. Crforderter Bericht über die Umlage der Waisenhäuser, 237. Aufnahme der Kin- 
der der vor dem Feind gebliebenen Soldaten, 453. Uebergabe der Gefälle von dem einen Ober- 
amt an das andere, 622. P die Lieferung derselben und die Einsendung der Obereinbringerei- 
Rechnungen betr. XIII. 91. 375. XIV 114. 560. 363. Errichtung von bffentl. Schuzpocken- 
Impfungs-Anstalten in den Königl Waisenhäusern zu Stuttgart und Ludwigsburg, 176 
Waldbrand. Das Poligeilsche bei Waldbränden wird an das K. Fmanz-Minist. verwiesen, XI. 333. 
Wald-Seuer: Ordnung. V. die jährliche Bekanntmachung derfelben betr XlII. 174 
Wallfarthen. Das Auslaufen in auswärt. Wallfarthsorte ist deu K. Unterthanen verboten, XI. 500. 
Wasserbau. Verordn, den Uferbau und die Erhaltung der Usfer an den herrschaftl. Gütern betreff. 
XI. 109. Anlegung und Schonung der Uferholzpflanzungen, 277. Bestrafung der Ercesse da- 
Fan: dend ection des Wasserbauwesens, 329. 332. Präsident, Chef und übriges 
ersonale, 335. . 
Wechsel-Ordnung-SolidarischeVerbindlichkeitvekWechselsDekfchtcidungenuntqkdkk'B-zmå»mch- 
rerer Havels Assecics, XII. 833. * 
Weggeld. Das an die Communen zu entrichtende darf nicht von dem Chausseegelb abgezogen wer- 
den, XI. 566. « 
Weg · Inspectoren. Uniform derselben, Xl. 353. 
Wibliches Heschlecht. Perordn #n Betreff der Reisepätze für Weibspersonen, welche im Auskand 
Dienste suchen, XI. 223. Was bei denen, die sich an einen Analänder verheiratben wollen, 
zu beobachten, 517. Bestrafung der Weiber wegen Gewebrverheimlichung, XII. 340. 
Welden. Anpflanzung derselben an den Ufern der Bäche und Flüsse, XI. 277. XIV. 283. Beffra- 
sung der Ercesse dagegen, eb#nd. 
Wein. Vorschriften in Berreff des Einzugs und der Behandlung der berr'schaft Weingss##e, XI. 
501. XII. 501 f. XIV. 351. Abgaben unter den Kaltern, Xl. 502. II. 502. AlIII. 305. 
XIV. 351. Stempel der Erlaubu#ßscheine zur Einfuhr ausländischer Weine, Xl. 366. 
Wie der Impc#h von ausländischem Wein, welcher auf andere Weise als durch Kauf er- 
worben wird, zu berechnen, XIII. 335. Der Handel mit Weia ist den herrschaftl. Küfern ver- 
boten, XII. 622. « 
Weinbesoldungen. G. Besoldungen. 
Weingeist. Wie der fremde Weingeist zu declariren und zu verzollen, XIII. 305. « — 
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