Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Durch bas Oberamt Tuͤbingen, von dem Schumacher Saut- 
ter daselbst — — — — — 10 fl. 
Von N. N. Stute gart für kranke und verwundete Krieger" 25 fl. 
Den I. Febr. 1814. General-Lieutenanc, Vice-Präsident des Königl. 
Kriegs-Departements, von Phull. 
  
Stuttgart. Am nächsten Montag den 7ten dies wird das auf den hiessgen Kästen beftndli- 
che geringe Quantum an Waizen, Einkorn, Durchschlag, Schwachs und Bräls im Aufstreich ver- 
kauft werden, wobel sich die kiebhaber Vornuctags 10 Uhr in der Cameral, Verwaltung elnzufinden 
haben. Den 1. Febr. 1814. Kön. Cameralverwaltung. 
Maulbronn. Das Recht, nach Salpeter zu graben, von Lichtmes 1814 bis Jakobi 1616. 1# 
den noch nicht ausgegrabenen Orten des Cameralamtes, wird am 7. Febr. d. J. Morg 65 Uhr, 
in der Cameralames, Stube an den Meistbietenden verliehen, wozu nur diefenige Liebhaber eingeladen 
werden, welche gute oberamtlich gestgelte Zeugnifse ihrer Ores. Obrigkeit sewohl über ihr Ptaͤdikat 
und hinlängliches Vermögen, al auch darüber beibringen können, daß ste das Salpetersleden (elbst 
grändlich verstehen, oder durch tüchtige Leuce versehen lassen können, für welche sie, soviel das Gra- 
en und Sieden betrift, zu haften haben. Den 12. Jan. 1814. Kön. Cameralamkt. 
Frenden stadt. Der ledige Adam Finkbohner, Schuster von Dornstetten, hiesigen Oberamts, 
wird andurch zum dritten, und leztenmal aufgefordert, binnen 4 Monaten a dato vor unterzeichneter 
Stelle zu erscheinen, sich über seine ordnungswidrige Enefernung zu verantworten, und den Con- 
seriptions= Gesezen Genuge zu leisten, oder der Confiscation seines Vermögens rEWr* zu seyn. 
Kon. Oberamt. 
FEeudenstadt. Der zur Aushebung bestimmte Christian Melchior Weckberlin von Frenden= 
stadt, Zimmermann, wird andurch aufgefordert, binnen 4 Menaten a dato vor unterzeichneter Stelle 
in erscheinen, oder der Conftseacion seines Vermögens gewartig zu seyn. K. Oberantt. 
Freudenstadt. Oer ledige Johann Jakeb Möhrle, Schuster von Baiersbronn, biesigen 
Oberames, wird andurch zum zweitenmal aufgefordert, binnen 4 Monaten a dato vor unteczeichneter 
Stelle zu erscheinen, oder der Confiscation seines Vermögens gewartig zu seyn. K. Oberamet. 
Rüörtingen. NKachstebende bei den seit der leztern Conscription statt gehabten Rekruten= Aus- 
bebungen und Deslgntrungen nicht erschicnene Conscriptionspflichtige, welche sch tbeils mit theils ob- 
ne Conscriptions. Scheine von Haus entferne haben, werden hiermit aufgefordert, sich unverzüglich 
in ihr Heimwesen zu begeben, und bei Oberamt iu stellen, widrigenfalls sie sich der in den Con- 
(eriptions, Gesezen festgesesern Strafen einer 16 jahrigen Dienstzeit und Verlust des Vermögens zu 
ewärtigen haben; von Aich: Cbrist. Fried. Burger#, und Johann Veit Eiselen, Wagner. Von 
PBrr In-! Joh. Ge. Reebmann, Wagner. Johs. Bauer, Schreince. Von Grafenberg: 
Joh. Ge. Gegner, Maurer. Von Grosbettlingen: Jak. Peit. Von Grözingen: 
Gotefrird Maurer, Mezger. Von Kohlbers: # Aovienny, und Adam Kneulen, Sibrelder. 
Von Linsenbofen: Johann Martin Faufel, Kiefer. Von Rekartbailflngen: Christoph. 
Heinrich Häusler, Rotgerber. Von Wolfschlusen: Johann Ge. Thumm, Schmid. V 
Neuenhaus: Jeh. Gottl. Wiednann, Schneider. Koͤn. Oberamt. 
Reuttlingen. Oer Conseriptionspflichtige Whbannes Weinmann, Mezger von bier, Sohn 
des weil. Joh. Jakob Weinmann, Mezgers, vulzo Mezgerle, 34 J. alt, hat sich zwar im Jan. 1313. 
von seiner 3 jäbrigen Wanderschaft wieder hier eingefunden, aber vor einaekemmener allerböchster Re- 
Plurion wegen seiner Abwesenbeit wieder entfernt, ohne von seinem Aufenthalt tirige Nachricht — ge- 
en. Nach 2 allerhoͤchsten Rescripten vom 29. Mai 1812. und 26. Febr. 1813. ist nun derselbe in 
Seziehung auf seine Abwesenheit und abermalige Entfernung nechmals zu vernehmen, wasz bis zu 
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