(7
2) In der Rechrssache erster Instanz zwischen Abraham Kohn, Kreis-Barnas zu
Markt- Erlbech Kl. und dem Königl. Kammerheren und Direktor, Freiherrn von Wech-
mar allhier, Bekl. Schuldforderung betreffend, wurde auf Beweis erkannt. Sturtgart,
den 19. Jan. 1814.
3) In der Appellations= modo Resticueions= Sache von Weinsberg zwichen Johann
Georg Löffler zu Waldbach, Kl. Anten, inten, und Johann Georg Brenner d#elbst,
Bekl. Aten lien, eine Losungs, Streitigkeit betreffend, wurde erkanne, daß dies Jeberene
NReltitutio in integrum er capite novorum nicht statt habe. 1b. eod.
4) In der Appellations, Sache von Neckarsulm zwischen Juliane Reiner zu Neuen=
stadt, cum curat. IIgit. Klägerin, Antin) und Acin, sodann Christian Wilhelm Kachel,
als Mleger der minderjéhrigen Friedrike Kreß, ebendaselbst, Bekl. Aten und Mit-Anten,
mütterliches Nußniessungs-Reche betreffend, wurde die Urthel voriger Instanz reformirt.
Scuetgert, den 32. Jan. 1814.
Straf, Erkenneniße des Königl. Criminal, Tribunals.
Ad Mend, Saer. Regiae Mej.
Am a. Jan. wurde die zu Eßlingen verhaftcete Friderika Barbara Wöhrstein von
Stuttgart, wegen wiederholten Berrugs neben dem Ersaz aller Kosten zu sechej hriger
Techthabraft und nachheriger Recluston in ein Zwangs-Arbeitshauß aAf unbestimmte
eit verurtheilt. « "
Unter dem 5. Jan. ist der zu Ehingen in Untersuchung gekommene Burgermeister
Jakob Dommer von Rothenacker, wegen unbottmäsigen Betragens. gegen die Obrigkeit
und anderer Dienstvergehen) von seiner Stelle kasssrt, und neben dem erkannten Kosten-
Ersaz mit achtmonatlicher Festungsstrafe innerhälb der Festung belegt worden.
Den 7. Jan. wurde der zu Mergentheim in Verhafk und Untersuchung gekommene
Carl Schubert von Neuenstein, wegen wiederholten Diebstahls und Cohcubinats, neben
dem Ersoz aller Kosten zu fünfmonatlicher Festungsarbeit mit dem Anhang condemnirt,
daß er nach Ablauf seiner Strafzeit unter genaue polizeiliche Aufsscht gestellt werden foll.
Den 8. Jan. ist der zu Ravensburg verhaftete Felix Rist von Feldmoos, wegen
Wilderei-Atentats und Gewehrverheimlichung, neben dem Kosten= Ersaz und der Con-
slsearion seines Gewehrs, zu vier und einhalbmonatlicher Festungsarbeit und zu Erlegung
einer Geldbusse von 20 Pfd. Heller verurtheilt worden.
Eodem wurde der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Carl Lud-
wig Gernhard von Stuttgart, wesgen Widersezlichkeit gegen die Gensd'armerie, neben
dem Ersez aller Kosten zu Einjähriger Festungsstrafe verurtheilt.
Unter dem 12. Jan. wurde der zu Ulm in Untersuchung gekommene Conrad Auten,
viech von da, wegen ehebrecherischen Coucubinats zu fünfmbnatlicher Festungsarbeit con-
demnirt, und dessen Mitschuldige Susanna Aklmendinger von Gruibingen zu fünfmonar=
licher Strafarbeit in dem Irrenhause zu Zwi'falten, auch beide zu angemessenem Kosten-
Ersaz condemnirt.