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D In der Appellations- Sache von dem Koͤnigl. Ober -Justiz- Collegium zwischen
dem Hoffaktor Maier Loͤw in Sontheim, Bekl. Nten, und den v. Hessenheimischen Er-
ben zu Heilbronn, Kl. Aten, die Abtretung eines Hauses oder Bezahlung von 7,200 fl.
becreffend, wird die in Hinsicht ihrer Förmlichkeiten gültige Appellation wegen Mangels
an einer Beschwerde, unter Verwerfung der vorgebrachten Nullitäten-Klage und gesche-
henen Eides-Zuschiebung nicht angenommen. Den 17. Febr. 1874.
3) In der Aodpellations-Sache von dem Königl. Ober Justiz-Collegium zwischen
dem Sailermeister Ekhardt in Ulm) Klägern, Nten, sodann dem Weber Johann Miller
und Elias Wolff daselbst, Bekl. Aten) eine vergleichsmäsige Ableitung des Dachtraufes
betreffend) wird die Appellation glelchfalls wegen Mangels an einer Beschwerde verwor-
fen, und der anmaßliche Appellanc wegen seiner muthwilligen Streitsucht zu Erstehung
einer 8 mal 24 stündigen Thurmstrafe, abwechslungsweise bei Wasser und Brod verur-
theilt. Den 19. Febr. 1814. «
NecktsictkeuntnigedessömObersIIstIsiCollcginmi.
1) In der Appellations- Sache von Rottenburg zwischen Jakob Fischer von See-
bronn, Bekl. Anten und Petronella Maul zu Wendelsheim cum cur. Kl. Atin pü## sa-
tisflGionis privatz ex ftupro & alimentationis prolis, wurde (ententie delertoris ausgespro,
chen. Stuttg. den r. Febr. 1814. «
2) In der Rechts-Sache zwischen der Hofsattlerin Bruckmann zu Hohenheim eum
eur. Liquidantin Producentin au einem, und der Conkursmasse der verstorbenen Regier.
Räthin Grimm dahler, Liquidaten Nroductin am andern Theil, pü# debiti, wurde auf
Abschwörung des Ergänzungs= Eides erkannt. Stuttg. den 5. Febr. 1814.
3)0 In der Nullitäten= Klagsache des Franz Sälestus Maier von Elchingen, Queru-
lanten, gegen den Kronenwirth Gebhard Locher allda, Querulaten) eine Forderung von
181 fl. 46 kr. betr. wurden die beiden von dem vorigen Richter ausgelprochenen Erkennt-
nisse als nichtig aufgehoben, und ein neues Verfahren angeordnet. Stuttg. den 3. FebrR
4) In der Uppellations-Sache von Leonberg zwischen Jakob Ulrich Kocher zu Di-
zingen) Kl. Anten an einem) und den in aklis genannten Erben der Michael Domaischen
Mirtwe daselbst, Bekl. Aten am andern Theil, eine Verpflegungs= Kosten= Forderung be-
treffend, wurde auf Abschwörung des dem Kläger Anten deferirten und von ihm acceptir-
ten Eides erkannt. Stuttg. den 16. Febr. 1814.
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchster Refolution v. 18. Febr. dem Königl.
Landvogt, Kammerherrn, Freiherrn v. Welden die allerunterthänigst nachgesuchte Er-
laubniß die ihm verliehene Decoration des Königl. Baier'schen St. Michaels-Ordens aus
nehmen und tragen zu dürfen, zu ertheilen, und « «
vermoͤg allerhoͤchsten Rescripts vom 22. Febr. dem Königl. Kammerherrn und ersten
Stallmeister der Köuigin Masestät, Grafen v. Salm-Dyk, als betheiligt an Schussen-
ried und Weissenau) die Adels,Decoration des Königreichs zu verleihen allergnädigst geruht.